Private Haftpflichtversicherung für Kinder
Eine spezielle Haftpflichtversicherung
nur für Kinder gibt es nicht!
Grundsätzlich sind Kinder zunächst einmal in der Privat-Haftpflichtversicherung
der Eltern kostenfrei mitversichert, in einer sog. Familien-Haftpflichtversicherung
oder auch Single mit Kind - Haftpflichtversicherung (siehe
Schaubild).
Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit eingeschlossen?
Unverheiratete Kinder (auch Stief-,Adoptiv- und Pflegekinder); volljährige
jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder
sich einer hieran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung
(nicht Fortbildung) befinden. ( vdabbakw )
Vorsicht! Kinder des nichtehelichen Lebenspartners gelten in der
Privat-Haftpflichtversicherung nur mitversichert, sofern der, in
der eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Partner, im Vertrag eingeschlossen ist.
Einige Besonderheiten
Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden
grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind.
Schäden, die ihre Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in
Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung
nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft.
Neu: Nach dem neuen Haftpflichtgesetz haften Kinder bei Verkehrsangelgenheiten
erst ab dem 10. Lebensjahr vorher sind sie nicht haftbar zu machen.
Die aufsichtspflichtige Person haftet , wenn sie die Aufsichtspflicht über
ihre Kinder unter 7 Jahren verletzt hat. Grundsätzlich gilt, dass der Schaden
voll ersetzt werden muss, gleich wie hoch er ist. Insbesondere wenn Menschen
zu Schaden kommen, können sich Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld,
sogar eine Rente, zu erdrückenden Summen addieren, die der Verursacher ein Leben
lang abzahlen muss. Gründe genug also, beizeiten eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen und bei kleineren Kindern unbedingt den Einschluss der "deliktunfähigen
Kinder" zu wählen.
vdabbakw_1395 02.09.2010-22:01:50