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Einfach Sorgenfrei - Mit der Kinder Krankenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder sowohl in der Gesetzlichen
als auch in der Privaten Krankenversicherung versichert werden:
Ein Kind muß in die Gesetzliche Krankenversicherung, wenn beide Eltern
ebenfalls in der GKV pflichtversichert sind oder ein Elternteil
in der GKV pflicht-, der andere freiwillig versichert ist (z.B. als
Selbstständiger oder Handwerker) und ein geringeres Einkommen als
sein Partner hat, oder z.B. eine allein Erziehende Mutter / Vater
bei Pflichtversicherung
Kinder werden in der PKV versichert
In der Kinder Krankenversicherung besteht ein Kontrahierungszwang. D.h. Ihr
Kind muss von der privaten Krankenversicherung, in der ein Elternteil versichert
ist und sein Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, oder
beide Eltern privat Krankenversichert sind, in jedem Fall aufgenommen werden.
Dies gilt auch wenn das Kind nicht ganz gesund sein sollte. Geregelt wird dies
durch §178d VVG (Kinder - Nachversicherung).
Bedingung ist nur dass Sie Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt
anmelden.
Es gibt einige Unternehmen die Kinder auch alleine versichern, zu besten
Bedingungen und einem angemessenen monatlichen Beitrag z. B. 86,04 €.
Auf jeden Fall sollten Sie darauf Achten das Kieferorthopädische Leistungen
zu 100 % mitversichert sind.
Die Kinderkrankenversicherung wird von allen Versicherern angeboten. Soll das Kind alleine
(ohne ein Elternteil) versichert werden, so gibt es nur ganz wenige Anbieter. ( vdabbakw )
Haben Sie Fragen zur Kinderkrankenversicherung, rufen Sie doch einfach an - kostenfrei 0800 8701 702
vdabbakw_1397 08.02.2012-05:54:47
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