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Versicherungsvergleich Kinderversicherung
 

Einfach Sorgenfrei - Mit der Kinder Krankenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder sowohl in der Gesetzlichen als auch in der Privaten Krankenversicherung versichert werden:

Ein Kind muß in die Gesetzliche Krankenversicherung, wenn beide Eltern ebenfalls in der GKV pflichtversichert sind oder ein Elternteil in der GKV pflicht-, der andere freiwillig versichert ist (z.B. als Selbstständiger oder Handwerker) und ein geringeres Einkommen als sein Partner hat, oder z.B. eine allein Erziehende Mutter / Vater bei Pflichtversicherung

Kinder werden in der PKV versichert

In der Kinder Krankenversicherung besteht ein Kontrahierungszwang. D.h. Ihr Kind muss von der privaten Krankenversicherung, in der ein Elternteil versichert ist und sein Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, oder beide Eltern privat Krankenversichert sind, in jedem Fall aufgenommen werden. Dies gilt auch wenn das Kind nicht ganz gesund sein sollte. Geregelt wird dies durch §178d VVG (Kinder - Nachversicherung). Bedingung ist nur dass Sie Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt anmelden.

Es gibt einige Unternehmen die Kinder auch alleine versichern, zu besten Bedingungen und einem angemessenen monatlichen Beitrag z. B. 86,04 €. Auf jeden Fall sollten Sie darauf Achten das Kieferorthopädische Leistungen zu 100 % mitversichert sind.

Die Kinderkrankenversicherung wird von allen Versicherern angeboten. Soll das Kind alleine (ohne ein Elternteil) versichert werden, so gibt es nur ganz wenige Anbieter. ( vdabbakw )

Haben Sie Fragen zur Kinderkrankenversicherung, rufen Sie doch einfach an - kostenfrei 0800 8701 702

vdabbakw_1397 08.02.2012-05:54:47