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IT - Versicherung Schadenbeispiele

(in Anlehnung an BGH, Az. III ZR 169/04)
Ein privates Labor führt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg BSE-Schnelltest durch. Die dafür verwendete Software des Labors hatte einen Fehler, deswegen konnten mehrere Testauswertungen nicht angezeigt werden. Das Land BW ließ daraufhin bei den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben Fleisch beschlagnahmen. Als die Tests später doch noch (negativ) ausgewertet werden konnten, konnte das beschlagnahmte Fleisch nur noch verdorben wieder frei gegeben werden. Dafür musste das Land BW an die Betriebe Schadenersatz zahlen, nahm selbst aber beim Labor Rückgriff. ( vdabbakw )Das Labor wiederum könnte beim Hersteller der Software Rückgriff nehmen, z.B. aufgrund eines Programmierfehlers.

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Ein kleiner IT-Unternehmer hatte bei einem Unternehmen aus der Versicherungsbranche einen Software-Wartungsvertrag, der auch die Betreuung des Datenbank-Programms einschloss. Beim Aufspielen eines SW-Updates auf dem unternehmenseigenen Server wurden sämtliche Daten der firmeneigenen Datenbank (Buchhaltungsdaten und Archiv mehrerer Jahre) gelöscht. Zuvor wurde zwar ein Backup erstellt, das Medium war aber physisch beschädigt und daher unbrauchbar. Der automatische Selbsttest des Datenträgers hatte die Funktionsfähigkeit fälschlicherweise bestätigt, worauf das IT-Unternehmen vertraute. Sämtliche elektronischen Buchhaltungs- u. Archivdaten waren verloren. Diese mussten manuell durch externe Hilfskräfte wieder ins System eingegeben werden. Folgeschäden (z.B. Betriebsunterbrechung) sind hier leicht denkbar.

Der Versicherungsnehmer entwickelt und installiert Software zur Steuerung einer Produktionsstraße für Schaufelturbinen. Dadurch wird auch ein Roboter gesteuert, der die Turbinenteile auf eine Spezialpalette stellt. Nach einer Wartung an der Software wurde ein Stopp-Punkt für diesen Roboter falsch programmiert, sodass der Roboter die Teile nicht auf die Palette ablegt, sondern mit Wucht auf die Palette drückt. Beim ersten Einsatz wird dadurch der Greifarm des Spezial-Roboters durch die große auftretende Kraft verformt. Der Roboterarm musste erneuert werden die Produktion stand solange still.

Der Versicherungsnehmer wird von einem großen Mobilfunkanbieter beauftragt, eine neue Abrechnungsfunktion (time based billing) zu entwickeln und zu installieren. Trotz des simulierten Echteinsatzes wird eine Fehlkonfiguration nicht bemerkt, die zur Folge hat, dass den Kunden des Mobilfunkanbieters nur ein Teil der tatsächlichen Nutzungsdauer in Rechnung gestellt wird. Dem Mobilfunkanbieters entgeht dadurch ein Gewinn.

Der Versicherungsnehmer wurde beauftragt, eine Steuerungssoftware zu programmieren, mit deren Hilfe eine Opernbühne mechanisch gehoben und gedreht werden kann. Während einer Oper sollten die Sänger auf dieser Bühne stehend bewegt werden. Der Versicherungsnehmer handelte hier als Subunternehmer für das Unternehmen, das beauftragt wurde, die gesamte bewegliche Bühne samt Elektrik zu liefern. Während der Aufführung, als sich eine Sängerin wie geplant auf der Bühne befand, stellte sich die Bühne in eine Kippposition auf. Anstelle jedoch in einem 45 Grad-Winkel stehen zu bleiben, kippte die Bühne immer weiter bis sich die Sängerin nicht mehr halten konnte und aus ein paar Metern Höhe abstürzte. Diese verletzte sich dabei schwer am Fuß und musste www.hiscox.de Seite 3 operiert werden. Sie fiel für mehrere Monate aus und konnte mehrere bereits fest gebuchte Engagements nicht wahrnehmen. Der Sachverständige, der den Unfall für das Gericht zu untersuchen hatte, stellte fest, dass der Versicherungsnehmer die Programmierung nicht gemäß den einschlägigen Sicherheitsstandards durchführte und seinen Auftraggeber nicht ausreichend über die Bedienung seines Programms informiert hatte. Das Gericht befand den VN verantwortlich für den Unfall und verurteilte den VN zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 14.000 EUR an die Sängerin (Heil- und Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall). Hinzu kamen 5.500 EUR an Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im zivilgerichtlichen Verfahren und für die Verteidigung im strafrechtlichen Verfahren, da in diesem erheblichen Fragen der Haftung vorwegnehmend entschieden wurden.

Computerpanne bei Flugleitsystem legt Japans Flughäfen lahm
Eine Computerpanne im nationalen Flugleitsystem Japans am Samstag beeinträchtigte den Flugverkehr auch noch am gestrigen Sonntag. Die japanische Zeitung Nihon Keizai Shimbun zitiert Vertreter von Flughäfen und -linien , denen zufolge am Sonntag noch einmal zehn Flüge gestrichen wurden und sich 60 weitere verspäteten. Dies waren aber nur die Nachwehen des Flug-Chaos am Samstag, als 203 Flüge gestrichen wurden und 1443 weitere mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten starteten. Nach Angaben des Transportministeriums fiel das Flugdatensystem und dessen Backup am Samstag gegen 7 Uhr morgens nach dem Aufspielen einer neuen Software kurzzeitig aus - in ganz Japan kam der Flugverkehr für 20 Minuten vollständig zum Erliegen. Besonders betroffen war der Haneda-Flughafen in Tokio. Rund 1000 Reisende mussten im Terminal-Gebäude übernachten, nachdem ihre Flüge gestrichen und die Hotels am Flughafen ausgebucht waren. (...) Das Fluginformationssystem verwaltet die Verbindung zwischen den Flugplänen der Airlines und der nationalen Luftkontrolle; die neue Version der Software sollte das Verteidigungsminsterium in den Datenaustausch einbeziehen. Etwa 70 Prozent des japanischen Luftverkehrs werden von dem betroffenen System geregelt. Bereits 1998 waren dieses System und sein Backup ausgefallen. (Meldung vom 03.03.2003 12:17, Heise Zeitschriften Verlag)


Die vorausgegangenen Schadenbeispiele wurden uns von der Hiscox - Versicherung zur Verfügung gestellt.

vdabbakw_3103 08.02.2012-05:11:20