Ein kleiner IT-Unternehmer hatte bei einem Unternehmen aus der Versicherungsbranche
einen Software-Wartungsvertrag, der auch die Betreuung des Datenbank-Programms
einschloss. Beim Aufspielen eines SW-Updates auf dem unternehmenseigenen Server
wurden sämtliche Daten der firmeneigenen Datenbank (Buchhaltungsdaten und Archiv
mehrerer Jahre) gelöscht.
Zuvor wurde zwar ein Backup erstellt, das Medium war aber physisch beschädigt und daher
unbrauchbar.
Der automatische Selbsttest des Datenträgers hatte die Funktionsfähigkeit fälschlicherweise
bestätigt, worauf das IT-Unternehmen vertraute.
Sämtliche elektronischen Buchhaltungs- u. Archivdaten waren verloren. Diese mussten
manuell durch externe Hilfskräfte wieder ins System eingegeben werden.
Folgeschäden (z.B. Betriebsunterbrechung) sind hier leicht denkbar.
Der Versicherungsnehmer entwickelt und installiert Software zur Steuerung einer
Produktionsstraße für Schaufelturbinen.
Dadurch wird auch ein Roboter gesteuert, der die Turbinenteile auf eine Spezialpalette stellt.
Nach einer Wartung an der Software wurde ein Stopp-Punkt für diesen Roboter falsch
programmiert, sodass der Roboter die Teile nicht auf die Palette ablegt, sondern mit Wucht
auf die Palette drückt. Beim ersten Einsatz wird dadurch der Greifarm des Spezial-Roboters
durch die große auftretende Kraft verformt.
Der Roboterarm musste erneuert werden die Produktion stand solange still.
Der Versicherungsnehmer wird von einem großen Mobilfunkanbieter beauftragt, eine neue
Abrechnungsfunktion (time based billing) zu entwickeln und zu installieren. Trotz des
simulierten Echteinsatzes wird eine Fehlkonfiguration nicht bemerkt, die zur Folge hat, dass
den Kunden des Mobilfunkanbieters nur ein Teil der tatsächlichen Nutzungsdauer in
Rechnung gestellt wird. Dem Mobilfunkanbieters entgeht dadurch ein Gewinn.
Der Versicherungsnehmer wurde beauftragt, eine Steuerungssoftware zu programmieren, mit
deren Hilfe eine Opernbühne mechanisch gehoben und gedreht werden kann. Während einer
Oper sollten die Sänger auf dieser Bühne stehend bewegt werden. Der Versicherungsnehmer
handelte hier als Subunternehmer für das Unternehmen, das beauftragt wurde, die gesamte
bewegliche Bühne samt Elektrik zu liefern.
Während der Aufführung, als sich eine Sängerin wie geplant auf der Bühne befand, stellte
sich die Bühne in eine Kippposition auf. Anstelle jedoch in einem 45 Grad-Winkel stehen zu
bleiben, kippte die Bühne immer weiter bis sich die Sängerin nicht mehr halten konnte und
aus ein paar Metern Höhe abstürzte. Diese verletzte sich dabei schwer am Fuß und musste
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operiert werden. Sie fiel für mehrere Monate aus und konnte mehrere bereits fest gebuchte
Engagements nicht wahrnehmen.
Der Sachverständige, der den Unfall für das Gericht zu untersuchen hatte, stellte fest, dass
der Versicherungsnehmer die Programmierung nicht gemäß den einschlägigen
Sicherheitsstandards durchführte und seinen Auftraggeber nicht ausreichend über die
Bedienung seines Programms informiert hatte.
Das Gericht befand den VN verantwortlich für den Unfall und verurteilte den VN zur Zahlung
von Schadenersatz in Höhe von 14.000 EUR an die Sängerin (Heil- und Behandlungskosten,
Schmerzensgeld, Verdienstausfall).
Hinzu kamen 5.500 EUR an Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im zivilgerichtlichen
Verfahren und für die Verteidigung im strafrechtlichen Verfahren, da in diesem erheblichen
Fragen der Haftung vorwegnehmend entschieden wurden.
Computerpanne bei Flugleitsystem legt Japans Flughäfen lahm
Eine Computerpanne im nationalen Flugleitsystem Japans am Samstag beeinträchtigte den
Flugverkehr auch noch am gestrigen Sonntag. Die japanische Zeitung Nihon Keizai Shimbun
zitiert Vertreter von Flughäfen und -linien , denen zufolge am Sonntag noch einmal zehn
Flüge gestrichen wurden und sich 60 weitere verspäteten. Dies waren aber nur die
Nachwehen des Flug-Chaos am Samstag, als 203 Flüge gestrichen wurden und 1443 weitere
mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten starteten. Nach Angaben des
Transportministeriums fiel das Flugdatensystem und dessen Backup am Samstag gegen 7
Uhr morgens nach dem Aufspielen einer neuen Software kurzzeitig aus - in ganz Japan kam
der Flugverkehr für 20 Minuten vollständig zum Erliegen.
Besonders betroffen war der Haneda-Flughafen in Tokio. Rund 1000 Reisende mussten im
Terminal-Gebäude übernachten, nachdem ihre Flüge gestrichen und die Hotels am Flughafen
ausgebucht waren. (...)
Das Fluginformationssystem verwaltet die Verbindung zwischen den Flugplänen der Airlines
und der nationalen Luftkontrolle; die neue Version der Software sollte das
Verteidigungsminsterium in den Datenaustausch einbeziehen. Etwa 70 Prozent des
japanischen Luftverkehrs werden von dem betroffenen System geregelt. Bereits 1998 waren
dieses System und sein Backup ausgefallen.
(Meldung vom 03.03.2003 12:17, Heise Zeitschriften Verlag)