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Hausratversicherung - vergleichen und sparen
Prämienunterschiede bei der Hausratversicherung bundesweit von weit über 100%
sind keine Seltenheit. Die Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten
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Zuverlässig, schnell und bequem zu handhaben. *wichtiger Hinweis: Hausratversicherung, diese kommt für Schäden auf, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, ausgelaufenes Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl und auch Vandalismus und Raub verursacht werden. In der Hausratversicherung zahlen Sie die Beiträge für Schäden, die durch die v.g. Ereignisse entstehen können. Schäden durch andere Ereignisse sind nicht versichert, demnach erhalten Sie auch keine Leistung. Die Versicherungsbedingungen definieren sehr genau was ein Feuer ist, einen Einbruchdiebstahl darstellt usw. Diese Definitionen sind maßgebend. Der Versicherungsort ist Ihre Wohnung. Hierzu zählen auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück, wie z. B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die ausschließlich von Ihnen genutzt werden. Aber auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner, die Waschmaschine versichert, die Ihnen gehören. Garagen zählen auch zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, aber in dessen Nähe stehen. Der Eigentümer muss eine minimale Beobachtungs- und überwachungsmöglichkeit über die Sachen haben. Alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Gebrauchsgegenstände (z. B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauchssachen (z. B. Speisekammerinhalt) sind versichert. Auch die beruflich genutzten Arbeitsgeräte (z. B. Werkzeuge, PC oder der Laptop) sind mitversichert. Voraussetzung: Diese werden nicht ausschließlich beruflich genutzt und sind keine Handelsware. HINWEIS: Der Vergleich stellt nicht alle Versicherer dar. Nicht enthalten sind Versicherer, die keine Daten zum Vergleich liefern und/oder auch nicht in den Vergleich aufgenommen werden wollen und mit denen wir keine Kooperation unterhalten. Soweit Sie Angebote von Versicherern wünschen, die Sie in unserer Aufzählung nicht finden, wenden Sie sich bitte unmittelbar an diese. Tarifsysteme von Versicherern können nicht enthalten sein, wenn sie tarifliche Leistungsmerkmale, die Grundlage der Berechnung sind, nicht erfüllen (z.B. Selbstbeteiligung). Aufgrund der grossen Zahl der verarbeiteten Daten kann für deren Richtigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. Nur die geschäftsplanmäßigen Erklärungen der Versicherer sind rechtsverbindlich. Eine Haftung und/oder Gewährleistung kann aus diesem Grund nicht übernommen werden. Die folgenden Gesellschaften nehmen am Vergleich Teil.
vdabbakw_650 11.03.2010-15:19:10
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