1. Rechtsanspruch
2. Vorteile der Gehaltsumwandlung
3. Funktionsweise
4. Höhe der Gehaltsumwandlung
5. Pflicht des Arbeitgebers
6. Rechte des Arbeitnehmers
1. Rechtsanspruch
Die Gehaltsumwandlung ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersversorgung. Gem. § 1a BetrAVG besteht für jeden Arbeitnehmer der Rechtsanspruch einen Teil des Einkommens für die betriebliche Alterversogung zu verwenden.
2. Vorteile der Gehaltsumwandlung
Der Einkommensanteil, der als Gehaltsumwandlung in die betriebliche Alterversorgung fließt ist
- Einkommenssteuerfrei
- Sozialabgabenfrei
3. Funktionsweise
Bei der Gehaltsumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts, der in die betriebliche Altersversorgung einfließt.
4. Höhe der Gehaltsumwandlung
Gemäß § 1a BetrAVG können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Form der Gehaltsumwandlung als Beiträge
zur Altersversorgung verwendet werden.
5. Pflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch zur betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Jedoch
hat der Arbeitgeber die Auswahlmöglichkeit, den Durchführungsweg zur betrieblichen Altersversorgung zu bestimmen. Hierzu zählen die Pensionskasse
sowie der Pensionsfonds.
6. Rechte des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer kann den Durchführungsweg der Direktversicherung von seinem Arbeitnehmer verlangen, wobei die Auswahl des im Regelfall Versicherungsunternehmens dem Arbeitgeber unterliegt. Diese Regelung gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Durchführungswege Pensionskasse oder Pensionsfonds nicht anbietet.
Bei allen Durchführungswegen kann der AN verlangen, dass die Voraussetzungen der Riester-Förderung erfüllt werden.
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