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Direktversicherung
Information
Vorteile der Direktversicherung
- Steuerfreiheit der Beiträge (aktueller Betrag)
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- wichtige Ergänzung zur Altersversorgung
- Hartz IV geschützt und nicht anrechenbar
Allgemein
Die Direktversicherung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Altersversorgung dar.
Diese gliedert sich in den nachfolgenden Punkten
3 Säulen Modell hier muss das/die BILD/Grafik rein
Alterseinkünftegesetz (AltEinG)
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften neu geordnet. Die 3 Säulen der Altersversorgung haben das Ziel, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu erhalten. Die staatliche Idealvorstellung war das Erreichen von 75 % des letzten Bruttoeinkommens, die wie folgt finanziert werden sollten:
- zu 45 % durch die gesetzliche Rentenversicherung (gRV)
- zu 15 % durch die betriebliche Altersversorgung (bAV)
- zu 15 % durch die private Altersversorgung (pAV)
Das sog. "3-Säulen-Modell" ist dabei durch das "3-Schichten Modell" abgelöst worden
3 Säulen Modell HIER KOMMT DIE GRAFIK REIN
Von den 3 Säulen zu den 3 Schichten.
Kernpunkt: Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
Steuerfreiheit der Aufwendungen zur Altersvorsorge während der Erwerbsphase
Steuerpflicht der Altersbezüge in der Auszahlungsphase in vollem Umfang
Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise
Im Falle der sofortigen Einführung wären die eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar.
2. Schicht = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Hierzu gehören Renten aus
- der privaten zusätzlichen Altersvorsorge, sog. "Riester-Rente"
- der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)
Steuerliche Behandlung der privaten Riester-Rente
Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen unter Berücksichtigung der staatlichen Zulagenförderung geltend gemacht werden [s. §10a EStG] Leistungen werden nachgelagert (voll) besteuert [s. § 22 Nr. 5 EStG]
Folgende Neuerungen gibt es im Bereich der Direktversicherung
Seit 2005 sind - wie bisher schon bei Verträgen der Pensionskasse - Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bis zu einer Höhe von 4 % der BBG in der gRV der Arbeiter und Angestellten (West) steuerfrei (aktueller Betrag).
Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 Euro, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde, und wenn keine beitragspflichtige pauschalbesteuerte Direktversicherung besteht.
Die Beiträge sind zudem frei von Sozialversicherungsabgaben
Die Kapitalabfindung bzw. die Renten werden im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung voll versteuert
In der Regel sind nur die neuen konventionellen Rententarife wählbar
Optimierung der vermögenswirksamen Leistungen durch Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung
Fast alle Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen. Diese VWL-Leistungen werden im Regelfall in den klassischen Anlageformen wie Bausparverträgen, Investmentfonds oder Sparverträgen bei Banken angelegt.
Zu beachten ist, dass auf die VWL-Leistungen Sozialabgaben und Steuern zu entrichten sind.
Daraus folgt, dass der Teil, der durch Steuern und Sozialabgaben aufgebraucht wurde, vom Arbeitnehmer selbst aus dem Nettoeinkommen zu entrichten ist.
Wird jedoch die VWL-Leistung durch Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung angelegt, fließt die volle VWL-Leistung sozialversicherungsfrei und steuerneutral auf den Versicherungsvertrag.
Erst zum Rentenzahlungsbeginn erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renten- oder Kapitalzahlung. Im Regelfall zu einem niedrigeren Steuersatz.
Bei gleichem monatlichen Nettoeinkommen können mehr als das 2,5-fache der VWL-Leistungen in eine Direktversicherung fließen als zusätzliche Altersversorgung. Maßgeblich ist hierfür die Steuerklasse sowie die Höhe des Einkommens. Für den Arbeitgeber ergeben sich zusätzliche Einsparungen bei den Lohnnebenkosten.
bAV-Vorteilsrechnung
Herkömmliche Anlage in VWL | Verwendung der VWL für eine Direktversicherung | |
---|---|---|
Monatliches Bruttogehalt | 3.500,00 Euro | 3.500,00 Euro |
+ Arbeitgeberanteil VWL | 40,00 Euro | |
+ Arbeitgeberanteil bAV | 40,00 Euro | |
- Gesamtbeitrag bAV | 101,40 Euro | |
sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt | 3.540,00 Euro | 3.438,96 Euro |
- Steuern (inkl. Soli, Kirchensteuer 8 %) |
832,62 Euro | 792,89 Euro |
- Sozialversicherung | 746,94 Euro | 725,62 Euro |
Nettoverdienst | 1.960,44 Euro | 1.920,45 Euro |
- Überweisung VWL | 40,00 Euro | |
Nettoauszahlung | 1.920,44 Euro | 1.920,45 Euro |
Gruppenvertrag
Sind mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens bereit, eine Direktversicherung bei ein und demselben Versicherungsunternehmen abzuschließen, besteht die Möglichkeit einen Gruppenvertrag zu vereinbaren. Je nach Versicherungsunternehmen bestehen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zum Abschluss einer gruppenvertraglichen Vereinbarung.
Hauptkriterium
Das Hauptkriterium ist, dass drei oder mehr Mitarbeiter des gleichen Unternehmens eine Direktversicherung abschließen.
Vorteile
Die Vorteile für das Versicherungsunternehmen bestehen darin, dass der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer ist und die Verwaltungskosten entsprechend reduziert werden können. Die Vorteile für die Mitarbeiter liegen bei einer höheren garantierten monatlichen Rente sowie bei einer wesentlich höheren optionalen Kapitalabfindung.
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