Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
Versicherungsvergleich.de Betrieb | Beruf Betriebs-Berufs-Gewerbehaftpflicht Betriebshaftpflicht Online-Shop Internethandel
Betriebshaftpflicht Online-Shop Internethandel
Information
2. Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Gewerbehaftpflicht
3. Was es mit dem Quasihersteller auf sich hat
4. Produkthaftpflichtversicherung
5. Produktrückrufversicherung
6. Firmenrechtsschutzversicherung (mit Baustein Internetstrafrechtsschutz)
7. Versicherungsprämien, Beispiele
1. Vorab, was es zu versichern gibt
Gleich, ob der Internethandel in kleinem oder grossem Stil betrieben wird, ob haupt- oder nebenberuflich, die richtige Haftpflichtabsicherung gehört zum Onlinehandel und jedem Webshop. Die Risiken sind vielfältig und bedrohen das Unternehmen. Nicht nur das, Sie haften in vielen Fällen mit Ihrem gesamten Eigentum/Vermögen, die Existenz kann auf dem Spiel stehen.
Zum einen die Haftpflichtversicherung als
- Betriebs-, Berufs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung, Rückrufversicherung, wenn Ihnen die volle Produkthaftpflicht als Quasihersteller obliegt
- Produzentenhaftpflichtversicherung oder Herstellerhaftpflichtversicherung
- Unverzichtbar ist die IT-Haftpflicht, wenn Sie einen Download Shop betreiben oder mit Softwarelizenzen handeln.
Als Erweiterungen hierzu
- lagern Sie selbst Ihre Vertriebsprodukte, so kommt eine Inhaltsversicherung/Warenversicherung in Betracht.
- Firmenrechtsschutzversicherung
2. Betriebs-, Berufs-, Gewerbehaftpflichtversicherung
Wie jeder Onlineshop ist auch der Internethandel von etlichen Gefahren des Geschäftslebens bedroht. Daher gehört eine Firmenhaftpflichtversicherung zu jedem Webshop.
3. Was es mit dem Quasihersteller auf sich hat
In Ihrem Onlineshop gelten Sie als Quasihersteller, wenn Sie Fremd-Produkte labeln, z.B. auf Ihren Firmennamen oder beziehen Waren außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, die Sie weiter verarbeiten oder verkaufen. Dann gelten Sie nach dem deutschen Recht als Hersteller, daher ist die richtige Einschätzung hier so wichtig.
Die Einstufung als Quasihersteller ist im Produkthaftpflichtgesetz (§ 4 Abs.1 Satz 2 ProdHaftG) geregelt. Der Versicherungsschutz muss auf die Bedürfnisse Ihres Internethandels genau passen.
4. Produkthaftpflichtversicherung
Beim Produktverkauf entstehen allerlei Gefahren. Diese hören dann auf Namen wie Schadensersatz, Schmerzensgeld. Lebensmittel können verunreinigt sein und Kinderspielzeuge giftige Stoffe enthalten, elektrisch betriebene Gerätschaften den Sicherheitsvorschriften nicht entsprechen. In jedem Fall ist es daher als Online-Händler sinnvoll, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Welcher Ausprägung diese sein sollte, lässt sich am Besten mit der Angebotseinholung klären.
Schadenbeispiele für den Internethandel:
- Versichert ist ein Online-Spielwarenhandel. Die vertriebenen Tretautos waren nahezu alle defekt. Im Fusspedaltretbereich kam es zu Brüchen des Materials. Es traten mehrfach erhebliche Verletzungen an Knöcheln der betroffenen Kinder auf. Der geltend gemachte Sach- und Personenschaden, einschliesslich des Schmerzensgeldes belief sich auf Euro 9.000 . Die Versicherung übernahm alle Kosten. Siehe auch Rückrufversicherung.
- Versichert ist ein Onlineshop für Oberhemden. Die Ware wird aus China importiert. Etliche Kunden bekommen einen extremen Hautausschlag am Hals und auf den Schultern. Die geltend gemachte Schadenhöhe, inkl. Arztkosten (Therapiezeit über 2 Monate) lag bei 13.000 Euro. Der Versicherer zahlte.
- Versichert ist ein Textilonlinehandel. Hier waren Socken aus Taiwan im Verkauf. Schaden: extremer Ausschlag an den Füßen mit großflächigen offenen Wunden, lange Behandlungszeit, Kosten für die ärztliche Behandlung 3.425 Euro. Auch hier übernahm der Versicherer die Kosten.
- Versichert ist ein Delikatessenversand Webshop mit asiatischen Produkten. Nach dem Verzehr einer China-Sosse und folgenden extremen Brechdurchfällen, musste ein Ehepaar wegen unklarer Bauch- und Darmbeschwerden stationär behandelt werden. Der Krankenhausaufenthalt dauerte 9 Tage bis es zur Entlassung kam. Die Geschädigten klagten auf Schmerzensgeld.
5. Produktrückrufversicherung
Wenn es abzusehen ist, dass Produkte das Leben oder die Gesundheit des Verbrauchers bedrohen oder beschädigen können, wird es richtig teuer. Hier ist dann eine Rückrufaktion angesagt. Für nahezu alle Branchen gibt es Versicherungsschutz.
Schadenbeispiele:
- Versichert ist ein Online-Spielwarenhandel. Die vertriebenen Tretautos waren nahezu alle defekt. Im Fusspedal-Tretbereich kam es zu Brüchen des Materials. Es erfolgte eine Rückrufaktion. Die Kosten dieser Rückrufaktion beliefen sich auf über Euro 6.500. Es erfolgte die volle Kostenerstattung.
6. Firmenrechtsschutzversicherung
Mit der Firmenrechtsschutzversicherung wiederum schützen Sie sich vor Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Geschäftspartnern oder auch Lieferanten. Hier werden Sie aktiv und holen sich Ihr gutes Recht.
7. Versicherungsprämien, Beispiele
Was zu zahlen ist - die Versicherungsprämien
Wie Sie im Internethandel/Onlineshop eingestuft werden kommt darauf an
- woher Sie die Ware beziehen
- welche Waren Sie verkaufen
- welche Jahresumsätze erzielt werden und
- wie viele Mitarbeiter beschäftigt sind
- letztendlich, Umfang des Versicherungsschutzes
Dies sind die wichtigsten Merkmale, nach denen sich die Versicherungsprämie ausrichtet.
Haftpflicht Prämienbeispiele für den Internethandel
Angebot | Jahresumsatz | Mitarbeiter | Jahresprämie |
---|---|---|---|
Hemden | 145.000 Euro | 1 Mitarbeiter | 178,50 Euro |
Elektrogeräte | 420.000 Euro | 2 Mitarbeiter | 178,50 Euro |
Textilwaren | 45.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 178,50 Euro |
Bio-Lebensmittel | 61.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 250,11 Euro |
Elektroersatzteile | 70.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 198,09 Euro |
Sportartikel | 56.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 220,10 Euro |
gebrauchte Uhren | 155.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 180,08 Euro |
Modeschmuck | 20.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 180,08 Euro |
Küchengeräte | 1.450.000 Euro | 2 Mitarbeiter | 396,87 Euro |
Kosmetikhandel | 55.000 Euro | 0 Mitarbeiter | 178,50 Euro |
Onlineshop, online shop, Versicherung für onlineshop, Haftpflichtversicherung für online shop, Webshop, web shop, Versicherung webshop, Webhandel, web handel, Webverkauf, web verkauf, Onlinehandel, online handel, Internethandel, internet handel, Onlineverkauf, online verkauf, Onlinevertrieb, online vertrieb, Internethaftpflicht, Internet haftpflicht, Internethaftpflichtversicherung, Internetshop, internet shop, Versicherung Internetshop, Internetverkauf, internet verkauf, Internetvertrieb, internet vertrieb, Versandhandel, versand handel, Versicherung Versandhandel
0 Kommentare