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Betriebliche Altersversorgung
Information
2. Direktversicherung
3. Pensionskasse
4. Pensionsfonds
5. Direktzusage für den Geschäftsführer
6. Unterstützungskasse
1. Einführung
Dank hoher Steuervorteile wird das betriebliche Sparen für das Alter immer lukrativer. Denn, zu jedem selbst gesparten Euro gibt der Staat etwa einen weiteren Euro hinzu. Trotz dieses hohen Anreizes nutzt nur jeder zehnte Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge - bAV. Der Fiskus unterstützt fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge.
- Direktversicherung: Keine Probleme beim Jobwechsel
- Pensionskasse: Auszahlung muss versteuert werden
- Pensionsfonds: Hohe Rendite dank größerem Anlagezeitraum
- Direktzusage: Für Geschäftsführer erste Wahl
- Unterstützungskasse: Die Variante für Besserverdiener
Meist einigen sich die Tarifparteien einer Branche auf ein bestimmtes Modell, das dann für alle Betriebe des Verbandes geltend ist. Nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen frei wählen.
Das grundlegende Prinzip hinter den fünf Modellen ist immer das gleiche: Gespart wird aus dem Bruttoeinkommen vor Steuern und Sozialbeiträgen. Interessant ist, dass jeder Euro für die Vorsorge die Höhe des zu versteuernden Einkommens und die Beiträge zur Sozialversicherung senkt. Die spätere Rente ist jedoch voll zu versteuern, was aber bei dem im Alter niedrigeren Steuersatz nicht ins Gewicht fällt.
Auch Pensionsfonds oder -kassen versprechen attraktive Erträge. Die Sparer erhalten über die Steuervorteile einen Großteil ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Hierbei gilt: Je höher das Bruttoeinkommen und damit der Steuersatz ist, umso größer ist die Einsparung. Ähnlich wie Lebensversicherungen investieren die Pensionskassen überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere. Pensionsfonds packen dagegen größere Beträge in Aktien. Mehr als 20 Pensionskassen bieten inzwischen ihre Sparpläne für das Alter branchenübergreifend und auch bundesweit an. Ein Vergleich der Kassen ist aber schwierig. Für das gleiche Geld erhalten Sparer unterschiedliche Leistungen, etwa in Bezug auf Beitragsgarantien oder die Vererbbarkeit der Rente.
Bietet ein Unternehmen gar nichts an, bleibt Arbeitnehmern immerhin ihr Anspruch auf eine Direktversicherung.
2. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge bAV haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie 2.976 Euro steuerfrei einzahlen können. Für immer mehr Arbeitnehmer wird diese Alternative die richtige Vorsorge. Einige Experten gehen sogar davon aus, dass die Direktversicherung die Pensionskasse als beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung ablösen könnte.
Wie schon seit 2002 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil des Bruttogehaltes durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge bAV verwendet wird. Was diese Einzahlung angeht, hat sich 2005 einiges sehr positiv entwickelt.
Seit dem 01.01.2005 ist es so, dass die Beiträge für eine Direktversicherung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2.976 Euro) steuerfrei bleiben. In der Auszahlungsphase werden die Beträge versteuert. Wenn Sie vor 2005 keine Direktversicherung abgeschlossen haben, können Sie zusätzlich einen Festbetrag von 1800 Euro steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investieren.
3. Pensionskasse
Ist von der Funktionsweise ähnlich der privaten Rentenversicherung. Mit den Beiträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem später eine Rente gezahlt wird. Die Beiträge überweist der Arbeitgeber meist direkt aus dem unversteuerten Gehalt der Beschäftigten. Maximal 2.976 Euro Arbeitnehmerbeitrag pro Jahr sind steuerfrei sowie sozialabgabenfrei. Für Beiträge darüber hinaus - höchstens 1800 Euro pro Jahr - fallen 20 Prozent Pauschalsteuer an. Die Auszahlung ist zu versteuern.
Wechselt der Mitarbeiter den Arbeitgeber, kann er angesparte Ansprüche mitnehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der bis dahin angesparte Betrag nicht höher als die Jahresbeitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Dennoch bleibt meist ein Nachteil: Neue Abschlusskosten kosten Rendite.
4. Pensionsfonds
Bei dieser Variante darf der Fondsmanager wählen, in welche Anleger er investiert. Hohe Aktienanteile und bis zu 30 Prozent Investments in Fremdwährungen sind erlaubt. So bieten Pensionsfonds höhere Renditechancen, bergen aber auch ein größeres Anlagerisiko. Vor Kapitalverlusten schützt Sparer jedoch eine Zusatzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein.
Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Wie bei Pensionskassen können sich Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung daran beteiligen und werden vom Staat unterstützt: Es gelten die gleichen Steuervorteile und Höchstgrenzen wie bei Pensionskassen. Ebenso sieht es beim Jobwechsel aus.
5. Direktzusage für den Geschäftsführer
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, ab Eintritt des Versorgungsfalls eine bestimmte Leistung an den Mitarbeiter zu erbringen. Um dies zu erfüllen, bildet er Pensionsrückstellungen. Diese müssen über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert werden. Die Beiträge des Arbeitgebers und auch die Zuzahlungen der Mitarbeiter sind steuerfrei. Des weiteren fallen keine Sozialabgaben für Einzahlungen bis maximal 2.976 Euro an. Nachteil: Die Mitnahme der Zusage zu einem neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.
6. Unterstützungskasse
Ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Beschäftigte erhält vom Arbeitgeber die Zusage, seine Rentenleistung aus einer Unterstützungskasse zu bekommen, da der Arbeitgeber und nicht die Kasse für die Leistung haftet. Daher ist eine Sicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein von Nöten. Die Einzahlungen sind generell unbegrenzt steuerfrei, da erst bei Auszahlung die Steuer erhoben wird. Zudem gilt, dass für Beiträge bis zu 2.976 Euro keine Sozialabgaben anfallen. Dies gilt auch für Neuverträge ab dem 01.01.2005. Bei einem Jobwechsel wird die Unterstützungskasse nicht fortgeführt.
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