Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine der wenigen Versicherungen, die Kraft Gesetz abgeschlossen und bestehen muss, sobald man im Besitz eines Fahrzeuges ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine der wenigen Versicherungen, die Kraft Gesetz abgeschlossen und bestehen muss, sobald man im Besitz eines Fahrzeuges ist.
Der Kfz-Schutzbrief ist insbesondere für Vielfahrer sowie bei Reisen ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug zu empfehlen. Passiert unverschuldet ein Verkehrsunfall im Ausland, so kann es durchaus Schwierigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners geben. Denn oft sind die Versicherungssummen der Versicherung des Unfallgegners nicht ausreichend. Der Versicherer des Kfz-Schutzbriefes übernimmt die Regulierung mit der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners und wendet die Konditionen des eigenen Tarifes an. Somit erfolgt die Schadenregulierung nach den Bedingungen der eigenen Kfz-Versicherung.
Die Verkehrsrechtsschutz Versicherung bezieht sich auf die Eigenschaft als Eigentümer und Fahrer eines Fahrrades, als Fußgänger und als Mitfahrer in öffentlichen oder privaten fremden Verkehrsmitteln.
Die Flotten Fuhrparkversicherung ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen für sämtliche Fahrzeuge des Versicherungsnehmers in einem einzigen Vertragsdokument vereint. Wesentlicher Vorteil der Flotten Fuhrparkversicherung ist der stark reduzierte Verwaltungsaufwand - nur 1 Vertragsdokument - für den Versicherungsnehmer sowie für das Versicherungsunternehmen. Dies hat zur Folge, dass Beitragseinsparungen von über 30 % durchaus keine Seltenheit sind.