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Versicherungsvergleich Riester Rente
 

Die Riester Rente

Einführung
Förderfähige Produkte
Welche Kriterien (wichtigsten) muss das Angebot erfüllen?
Wer gehört zum begünstigten Personenkreis?
Höchstanlage, staatliche Zulagen & Steuerminderungen
Neuerungen ab 01.01.2005
Riester Rentenrechner

Online Angebotsanforderung

Einführung

Die Riester Rente ist eine vom Staat bezuschusste private Zusatzvorsorge. Hier spart der Anleger regelmäßig in ein Altersvorsorgeprodukt und bekommt hierzu eine staatliche Förderung. Es ist zu beachten, daß der Riestervertrag an bestimmte Bedingungen geknüpft wird und über eine Versicherung, eine Bank oder auch eine Fondsgesellschaft erfolgen kann. Hier ist zu beachten, dass die Riester Rente allein in der Regel nicht ausreichend ist, um eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen.

Die Riester Rente ist daher eine freiwillige Angelegenheit. Es besteht kein Zwang, einen privaten Versicherungsvertrag abzuschliessen. Im Hinblick auf das weiter sinkende Rentenniveau ist die Riester Rente aber nur zu empfehlen.


Förderfähige Produkte

Förderfähige Produkte, die als Riester Rente verwendet werden können (nicht betrieblich) sind private Vorsorgeprodukte wie Investmentfonds- oder Banksparpläne und private Rentenversicherungen, wenn Sie Elf (ab 2005 Fünf) vorgegebene Kriterien erfüllen.

Dies bedeutet: Die Auszahlung erfolgt frühestens im Alter von 60 Jahren als eine lebenslange Rente. Es müssen zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen in voller Höhe zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von mindestens zehn (ab 2005 fünf) Jahren in gleichen Raten verteilen. Über die Verwendung der Beiträge, die Höhe der Kosten und die Summe des angesparten Kapitals muss jährlich Auskunft erteilt werden.

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Welche Kriterien (wichtigsten) muss das Angebot zur Riester Rente erfüllen?
  • In der Ansparphase müssen Beiträge regelmässig eingezahlt werden.
  • Die Rente darf nicht vor dem 60.Lebensjahr und nicht vor dem Beginn der Altersrente gezahlt werden.
  • Die Auszahlungen müssen in Form einer lebenslangen und gleichbleibenden oder auch steigenden monatlich zu zahlenden Rente erfolgen.
  • Bei Auszahlplänen muss eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden, die ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rente garantiert.
  • Die Vertriebskosten müssen von den Anbietern auf mindestens 10 Jahre verteilt werden.
  • Die Anbieter müssen den Anlegern jährlich schriftlich Auskunft über die Verwendung der Beiträge und Verwaltungskosten erteilen.
  • Der Anbieter der Riester Rente muss dem Anleger die Möglichkeit einräumen den Vertrag jederzeit ruhen zu lassen oder auch mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. (Stichwort "Anbieterwechsel" - ein Riester Rente Vergleich lohnt sich)

Wer gehört zum durch die Riester Rente begünstigten Personenkreis?

Zu dem betroffenen Personenkreis zählen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten und diejenigen, die dem Alterssicherungssytem der Landwirte angehören. Begünstigt sind auch die nicht pflichtversicherten Ehegatten der v.g. Personengruppen. Dieser Kreis wird aber nur bei der Zulagenförderung berücksichtigt.

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Höchstanlage, staatliche Zulagen & Steuerminderungen

Die Höchstanlage beträgt ab dem 01.01.2005 2% des sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Dieser Anteil steigt um jeweils einen Prozentpunkt jährlich, bis zur Höchstgrenze von 4% ab dem Jahre 2008.

Tabelle der staatlichen Zulagen
Staatliche Zulagen
Jahr Grundzulage Ehepaare¹ Kinderzulage² Kinderzulage³
ab 2008
2006 / 2007 114€ 228 € 138 €  
2008 154€ 308 € 185 €  
ab 2008 154€ 308 € 185 € 300 €
ab 2008 Für Jugendliche die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind gibt es den sogenannten "Berufsanfängerbonus". Hier können 200 € geltend gemacht werden.
¹ mit jeweils eigenem Altersvorsorgevertrag
² je Kind vor dem Jahr 2008 geboren
³ je Kind in/ab dem Jahr 2008 geboren

Steuerminderung (Beträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden) ist ein weiterer positiver Aspekt der Riester Rente.
  • Im Jahr 2004 waren es 1.050€
  • Im Jahr 2006 sind es 1.575 €
  • Ab Jahr 2008 gibt es satte 2.100€

Folgend eine Erklärung anhand zweier ausführlicher Beispiele

Beispiel 1: Ehepaar Müller hat zwei kindergeldberechtigte Kinder. Ein Kind(KD1) wurde vor 2008 und ein Kind(KD2) in 2008 geboren. Der Ehemann verdient als Angestellter konstant 40.000 Euro pro Jahr. Seine Ehefrau ist zur Zeit im Mutterschutz. Beiden haben einen Riester Rente Vergleich gemacht und sich für einen Vertrag entschieden, bei dem zur Zeit nur der Mann den Mindestsatz bezahlt, um die volle Förderung zu erhalten.
Jahr Jährliche Einsparung Staatl. Zulagen Kinderzulage Gesamter Staatsanteil Jährliche Eigenleistung Abzugsfähig als Sonderausgaben
2006-2007 3% = 1.200€ 114€ 2 x 138 € = 274€ 114€ + 274€ = 390€ 1.200€ - 390€ = 810€ 810€
ab 2008 4% = 1.600€ 154 € KD1 1 x 185€ + KD2 1x300 € = 485€ 154€ + 485€ = 639€ 1.600€ - 639€ = 961€ 961€


Beispiel 2: Herr Rico ist Single ohne Kind. Als Angestellter (West-Deutschland) erhält er konstant 150.000 Euro pro Jahr. Er hat sich für einen Riestervertrag entschieden bei dem den Mindestsatz bezahlt um die volle Förderung zu erhalten.
Jahr Jährliche Einsparung Staatl. Zulagen Kinderzulage Gesamter Staatsanteil Jährliche Eigenleistung Abzugsfähig als Sonderausgaben
2006-2007 3% = 1.872€ 114€ 0€ 114€ + 0€ = 114€ 1.872€ - 144€ = 1.782€ 1.782€
ab 2008 4% = 2.496€ 154€ 0€ 154€ + 0€ = 154€ 2.496€ - 154€ = 2.342€ 2.100€

Anmerkung

Wie man sieht ist die Riesterrente auch für Besserverdienende von Vorteil. Machen Sie jetzt einen Riester Rente Vergleich! Die Höhe der Förderung wird aber mittels der Rentenversicherungs Beitragsbemessungsgrenze (2010: 5.500€ monatlich, in den neuen Bundesländern 4.650€) gedeckelt.

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Änderungen ab 01.01.2005

Fristverlängerung bei Beamten
Für gBeamte, Soldaten und Richter erhalten die Riester-Förderung nur, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsdienststelle bzw. ihrem Arbeitgeber ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geben. Die Erklärung müssen Sie für das Beitragsjahr, für das Sie die Zulage und den Sonderausgabenabzug beantragen, bis zum 31. Dezember des zweiten Kalenderjahres abgeben, das auf das Beitragsjahr folgt.

Änderungen im Versorgungsausgleich
Es wurde eine Regelung zur Abwicklung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren bei steuerlich geförderten Anlageprodukten neu aufgenommen (Inkrafttreten mit Wirkung vom 01.01.2002)

Einheitlicher Sockelbetrag
Für die Berechnung des Mindesteigenbetrag wird künftig ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro festgelegt (bisher abhängig von der Anzahl der zustehenden Kinderzulagen).

Abfindung von Kleinbetragsrenten
Künftig kann in der Auszahlungsphase eine Kleinbetragsrente mit einem Kapitalbetrag abgefunden werden, ohne dass die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 Sozialgesetzbuch IV (2009 = 25,92 Euro).

Neue Auszahlungsmöglichkeiten
Künftig ist es zulässig, dass Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des Anfangskapitals in einem Betrag neben den monatlichen Leistungen auszahlen lassen. Zudem kann vereinbart werden, dass - statt bisher drei - künftig bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden. Außerdem können die in der Auszahlungsphase anfallenden Zinsen und Erträge gesondert ausgezahlt werden.

Verbesserte Informationen des Anbieters
Anbieter von Riester-Verträgen müssen ab 2005 dem Anleger vor Vertragsabschluss zusätzlich Folgendes mitteilen:

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  • Die Höhe des Sparguthaben in einem Zeitraum von zehn Jahren jeweils am Jahresende. Dabei sind Zinssätze von zwei, vier und sechs Prozent zugrunde zu lege.
  • Die verfolgte Anlagestrategie. die Zusammensetzung des Anlageportfolio, das Risikopotenzial und ob und wie ethische, sozial und ökologische Belange bei der Anlage berücksichtigt werden.
  • Dass Beamte, Soldaten, Richter und ähnliche Personen ihr Einverständnis gegenüber dem Arbeitgeber zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten an die ZfA erteilen müssen, um die Altersvorsorgezulage zu erhalten.

Online Angebotsanforderung

vdabbakw_1151 02.09.2010-22:09:18