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Versicherungsvergleich Pflegeversicherung
 

Pflegezusatzversicherung

Leider erkennen die meisten Menschen erst dann wie wichtig eine Pflegezusatzversicherung sein kann, wenn die eigenen Angehörigen oder Freunde zum Pflegefall werden. Gut gepflegt alt zu werden kann richtig teuer sein, denn die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung reichen so gut wie nie aus, um eine optimale Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim zu sichern. Wer in einem Heim versorgt werden muß, zahlt dafür je nach Pflegebedürftigkeit und Heim oft 2.000 bis 3.000 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung zahlt höchstens 1.688 Euro und das auch nur in Härtefällen. Die restlichen Kosten muß jeder aus eigener Tasche bezahlen.

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Pflegezusatzversicherung
Bei der Pflegezusatzversicherung haben Sie die Wahl zwischen Pflegekostenversicherung, Pflegerentenpolice und Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegerentenpolice, muß meist mit einem Sparvertrag kombiniert werden.

Pflegetagegeldversicherung
Bei der Pflegetageldversicherung wird die Höhe und der Leistungsumfang von Ihnen bestimmt. Für jeden Tag werden die versicherten Tagegelder ohne Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten gezahlt. Bei der Pflegetagegeldversicherung können Sie festlegen, wieviel die Police im Monat zahlen soll

  • in Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) sowie in Stufe I
  • mit den höheren Zahlenvorgaben z.B. bei Heimunterbringung in Stufe III 1.300 Euro in Stufe I 600 Euro
  • bei Pflege durch Angehörige zu Hause sollten es in Stufe III mindestens 800 Euro, in Stufe I 250 Euro sein

Decken Sie dadurch Versorgungslücken ab, die sich ergeben, wenn die Kosten nach heutigem Stand über 30 % über dem Durchschnitt liegen.

Die Pflegekostenversicherung erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz. Bei einer Änderung der gesetzlichen Pflegeversicherung kann sich das durchaus zu ungunsten des Versicherten auswirken. In diesem Fall ist die Pflegetagegeld Versicherung immer die bessere Alternative, die durch derartige Änderungen nicht berührt wird. ( vdabbakw )

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vdabbakw_1207 02.09.2010-22:06:07