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Versicherungsvergleich Pflegeversicherung
 

Pflegezusatzversicherung

Wie wichtig eine Pflegeversicherung sein kann, erkennen viele Menschen erst, wenn ihre eigenen Eltern und Freunde zu einem Pflegefall werden. Gut gepflegt alt zu werden kann richtig teuer sein, denn die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung reichen so gut wie nie aus, um eine optimale Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim zu sichern. Die Pflegeversicherung zahlt in Härtefällen höchstens 1.688 Euro. Wer aber in einem Heim versorgt werden muss, kann je nach Pflegebedürftigkeit und Heim mit 2.000 bis 3.000 Euro im Monat rechnen. Die restlichen Kosten muß jeder aus eigener Tasche bezahlen.

 
Pflegetagegeld
Geschlecht weiblich männlich
Geburtsdatum . .
Versicherungsbeginn . .

Pflegezusatzversicherung
Bei der Pflegezusatzversicherung haben Sie die Wahl zwischen Pflegekostenversicherung, Pflegerentenpolice und Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegerentenpolice, muß meist mit einem Sparvertrag kombiniert werden.

Pflegetagegeldversicherung
Bei der Pflegetageldversicherung wird die Höhe und der Leistungsumfang von Ihnen bestimmt. Für jeden Tag werden die versicherten Tagegelder ohne Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten gezahlt. Sie können in der Police der Pflegetagegeldversicherung, die Höhe der monatlichen Auszahlungen festlegen

  • bei Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) sowie in Stufe I
  • höhere Zahlenvorgaben z.B. Heimunterbringung in Stufe III 1.300 Euro in Stufe I 600 Euro
  • bei Pflege durch Angehörige zu Hause. Hier sollten es in Stufe III mindestens 800 Euro, in Stufe I 250 Euro sein.

Mögliche Versorgungslücken, die sich dadurch ergeben, wenn die heutigen Kosten 30 % über den Durchschnitt liegen, werden gedeckt.

Die Pflegekostenversicherung erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz. Bei einer Änderung der gesetzlichen Pflegeversicherung kann sich das durchaus zu ungunsten des Versicherten auswirken. In diesem Fall ist die Pflegetagegeld Versicherung immer die bessere Alternative, die durch derartige Änderungen nicht berührt wird. ( vdabbakw )

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Pflegetagegeld-Versicherung
Pflege-Rentenversicherung
Welche Pflegestufen sollen abgesichert werden? Stufe I + II + III
Stufe II + III
Stufe III
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Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung soll Zusatz bieten, wobei die gesetzlichen Leistungen aufgestockt (Pflegekostenpolice) oder bei Pflegebedürftigkeit bestimmtes Tagegeld (Pflegetagegeldpolice) gezahlt wird. Man kann wählen zwischen einer Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung. Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung wird die Höhe des Tagegeldes in der Police bestimmt: Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagesatz gezahlt.

Die Pflegekostenversicherung bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, die sich bei einer Änderung der Pflegepflichtversicherung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung auswirkt. Das Tagegeld wird durch derartige Änderungen nicht berührt . Beim Vertragsabschluss einer Pflegezusatzversicherung bleibt unberücksichtigt, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgen wird, da dies nicht vorhersagbar ist; auch sind die Beiträge vom jeweiligen Geschlecht unabhängig. Hingegen sind das Alter des Versicherten sowie dessen Vorerkrankungen Faktoren, die die Höhe der Prämie beeinflussen.

vdabbakw_1207 04.02.2012-03:24:50