In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können nur Tanks versichert werden, die ausschließlich zur Raumbeheizung von Gebäuden mit Heizöl dienen. Zu den Gebäude zählen u.a. Wohnhäuser, wie z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümergemeinschaft, gemischt oder auch rein gewerblich genutzte Gebäude.

Aktuelle Einbausituation des Tanks:

oberirdisch: Hierzu zählen auch Tanks in Kellerräumen.

unterirdisch Diese Tanks befinden sich im Erdreich, z.B. im Garten.

Bitte wählen Sie aus, ob sich Ihr Heizöltank oberirdisch oder unterirdisch befindet.