Leistungsausschlüsse, Eigenleistungen
und Zuzahlungen in der GKV |
| 70er Jahre |
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| Arzneimittel: |
Zuzahlung von 1,- DM je Arzneimittel |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Gekürzte Zuschüsse für Zahnersatz: Begrenzung auf 80% der Ge-
samtkosten = Eigenbeteiligung 20% ohne Obergrenze
Eigenbeteiligung bei kieferorthopädischer Behandlung von bis zu 20% |
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| Heilmittel: |
Zuzahlung von 2,- DM für Heilmittel |
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| Hilfmittel: |
Zuzahlung von 1,- DM für Verbandmittel
Zuzahlung von 2,- DM für Brillen |
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| Fahrtkosten: |
Eigenbeteiligung an krankheitsbedingten Fahrkosten i.H. von 3,50 DM |
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| Befreiung von: |
Rentner, Schwerbehinderte und Bezieher von Kranken-/Übergangsgeld sind ab Ende der 70er Jahre nicht mehr von Zuzahlungen befreit |
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| Sonstiges: |
Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung, bei Kuren und Haushaltshilfe und beim Familienhilfeanspruch |
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| 80er Jahre |
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| Arzneimittel: |
Bagatell-Medikamente (Medikamente des "täglichen Bedarfs" zum Beispiel gegen Erkätungskrankheiten,
Reisekrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika) werden für über 18-Jährige nicht mehr bezahlt
Erhöhung der Zuzahlungen je Arzneimittel von 1,- auf 1,50 DM im Jahr
1981 und auf 2,- DM im Jahr 1983 |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Leistungszuschuss für Zahnersatz von 80% auf 60% reduziert |
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| Krankenhaus: |
Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung: Eigenanteil 5,- DM pro Tag
für max. 14 Tage (als Ersatz für häusliche ersparte Pflegekosten)
Krankenhausverweildauer bei normaler Entbindung wird auf 6 Tage
(vorher 10 Tage) beschränkt |
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| Rehabilitation: |
Die Voraussetzung für Rehabilitationsleistungen werden verschärft |
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| Heilmittel: |
Zuzahlung für Heilmittel von 2,- auf 4,- DM erhöht |
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| Hilfmittel: |
Erhöhung der Zuzahlung für Verbandmittel von 1,- auf 1,50 DM im Jahr
1981 und auf 2,- im Jahr 1983
Erhöhung der Zuzahlung bei Brillen von 2,- DM auf 4,- DM
Für Versicherte über 14 wird der Versorgungsanspruch mit Brillen eingeschränkt (bei gleichbleibender Sehfähigkeit frühestens alle 3 Jahre) |
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| Fahrtkosten: |
Erhöhung der Eigenbeteiligung an den Fahrtkosten von 3,50 auf 5 DM |
| Sonstiges: |
1983 Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung der Rentner
als Versicherungsleistung der GKV |
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| 1989 |
| Arzneimittel: |
Erhöhung der Zuzahlung je Arzneimittel von 2,- auf 3,- DM (zunächst
nur bei Nichtfestbetragsmitteln)
Per Rechtsverordnung können durch das BMG neben den schon seit
Anfang der 80er Jahre ausgeschlossenen Bagatellarzneimittel weitere
für unwirtschaftlich gehaltene Arzneimittel ausgeschlossen werden.
Beschluss zur Einführung einer Negativliste für Arzneimittel, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.
Die Kosten für so gekennzeichnete Medikamente trägt der Versicherte allein. |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Höhe der Zahnersatzleistung von nun ab von jährlichen Versorgeuntersuchungen (Bonusheft) abhängig. Ohne Bonusheft Zuschuss in Höhe von max. 50% ggf. mit Bonus Zuschuss 50% +10% |
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| Krankenhaus: |
Erhöhung der Zuzahlung durch die Patienten je Krankenhaustag auf
10,- DM für max. 14 Tage pro Jahr |
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| Rehabilitation: |
Zuzahlung pro Tag in Höhe von 10,- DM (zeitlich unbegrenzt)
Bei Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt Zuzahlung
pro Tag in Höhe von 10,- DM für max. 14 Tage |
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| Heilmittel: |
10% der Kosten als Zuzahlung |
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| Hilfmittel: |
Neue Brille nur bei Veränderung der Sehschärfe um min. 0,5 Dioptrien
Zuschuss für Brillengestell nur 20,- DM (= Erhöhung der Eigenleistung)
Kontaktlinsen nur noch in besonders schweren Fällen
Keine Batterien mehr für Hörgeräte |
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| Fahrtkosten: |
Im Regelfall keine Erstattung mehr für Fahrtkosten zur ambulanten
Behandlung (Ausnahmegenehmigung durch die Krankenkasse)
20,- DM Eigenanteil bei Fahrt zur stationären/ambulanten Behandlung |
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| Sterbegeld: |
Sterbegeld nur noch 2.100,- DM anstatt 2.300,- DM. Begrenzung für
Mitversicherte auf 1.050,- DM
Für Neumitglieder (nach 1.1.1989 eingetretene Mitglieder) überhaupt
kein Anspruch mehr auf Sterbegeld |
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| Befreiung von Zuzahlungen: |
Härtefallklausel: Versicherte mit sehr niedrigem Einkommen sind als
Härtefälle von allen Zuzahlungen befreit
Überforderungen auf generell insgesamt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Bei höheren Einkommen lag dieses Grenze bei 4% |
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| Sonstige: |
Keine Versicherungsleistung mehr für Behandlungskosten im Ausland
ohne Sozialversicherungsabkommen |
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| 1990 |
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| Arzneimittel: |
Inkrafttreten der Negativliste (siehe auch 1989) |
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| Krankengeld: |
Nettoabsenkung der Krankengeldes durch Versteuerung des Krankengeldes bei einer Freigrenze von 800 DM (Basis: Einkommenssteuergesetzt § 32 b) |
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| 1992 |
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| Heilmittel: |
Die erstmals erarbeiteten Heilmittelrichtlinien schließen zahlreiche
Massagen, Bäder und andere physikalischen Anwendungen als nicht
verordnungsfähige Heilmittel aus dem GKV-Leistungskatalog aus |
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| 1993 |
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| Arzneimittel: |
Neue Zuzahlungsregel: Zuzahlung für Versicherte über 18 je nach Packungsgröße zwischen 3,-/5,- und 7,- DM |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Bei wenigen Ausnahmen keine Kieferorthopädie für Erwachsene (Ausnahme: schwere Kieferanomalien)
Keine Erstattung von großen Brücken, zum Beispiel zum Ersatz von
mehr als 4 Zähnen je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Sei-
tenzahnbereich |
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| Krankenhaus: |
Zuzahlung von 10,- DM auf 11,- DM pro Tag (alte Länder) und auf 8,-
DM (neue Länder) für max. 14 Tage pro Jahr |
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| 1994 |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Reduzierung der Zuschüsse beim Zahnersatz auf 45% beziehungsweise 55% (mit Bonusheft) |
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| Krankenhaus: |
Erhöhung der Eigenbeteiligung im Krankenhaus auf 12,- DM in den alten Ländern und 9,- (neue Länder) für max. 14 Tage |
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| 1997 |
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| Arzneimittel: |
Erhöhung der Zuzahlungen je nach Packunsgröße von 3,-/5,-/7,- DM
auf 4,-/6,-/8,- DM (ab Januar) und auf 9,-/11,-/13,- DM (Juli) |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Keine Zahnersatz mehr für die Jahrgänge 1979 und jünger
Keine Erstattung für Inlays
Nur noch Festzuschuss anstatt prozentualer Zuschuss |
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| Krankenhaus: |
Erhöhung der Eigenbeteiligung im Krankenhaus von 12,- auf 17,- DM
bzw. von 9,- auf 14,- DM in den neuen Ländern (max. 14 Tage)
Krankenhausnotopfer in Höhe von 20,- DM (für 3 Jahre jährlich) |
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| Rehabilitation: |
Erhöhung der Selbstbeteiligung: 25,- statt 12,- DM beziehungsweise in
den neuen Ländern 20,- statt 9,- DM (zeitlich unbegrenzt)
Bei Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt Zuzahlung je
Tag 17,- DM (alte Länder) und 14,- DM (neue Länder) (max. 14 Tage)
Kuren werden von 4 auf max. 3 Wochen verkürzt. Das Wiederholungsintervall verlängert sich dabei von 3 auf 4 Jahre |
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| Heilmittel: |
15% der Kosten als Zuzahlung |
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| Hilfmittel: |
Keine Leistung mehr für das Brillengestell
Zuzahlung von 20% der Kosten bei kleinen Hilfmitteln (Bandagen,
Einlagen und Verbänden für Kompressionstherapie) |
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| Krankengeld: |
Senkung auf 70% (vorher 80%) des zuvor erzielten regelmäßigen
Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, maximal 90% (vorher 100%)
des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts |
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| Fahrtkosten: |
25,- DM Zuzahlung bei Fahrtkosten zur ärztlichen Behandlung |
| Befreiung von Zuzahlungen: |
Eigenanteil oder Zuzahlung zu tragen haben, beträgt ab 1997 einheitliche maximal 2%
(für chronische Kranke 1%) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt |
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| 1999 |
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| Arzneimittel: |
Senkung der Zuzahlungen je nach Packungsgröße auf 8,-/9,-/10,- DM |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Jahrgänge ab 1979 erhalten wieder Leistungen für Zahnersatz
Rücknahme des Festzuschusses beim Zahnersatz - statt Festzuschuss
prozentualer Festzuschuss von 50% bis 65% (je nach Vorsorge) |
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| Krankenhaus: |
Rücknahme des Krankenhausnotopfers |
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| Sonstige Zuzahlung: |
Zuzahlung für volljährige Versicherte bei verodnungsfähigen
psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 10,- DM pro Sitzung
(für 1999 zunächst geplant und Ende 1998 wieder zurückgenommen) |
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| Befreiung von Zuzahlungen: |
Veränderung der Überforderungsklausel: Chronisch Kranke leisten im
ersten Jahr der Behandlung Zuzahlungen von maximal 1% ihres Bruttoeinkommens, danach sind sie von jeglichen Zuzahlungen befreit |
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| 2000 |
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| Arzneimittel: |
Festschreibung eines Verfahrens zur Einführung einer Positivliste für
verordnungsfähige Arzneimittel = Leistungsausschluss für Arzneimittel
außerhalb der Positivliste (Vorhaben aufgegeben) |
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| Rehabilitation: |
Absenkung der Selbstbeiteiligung bei Rehabilitation: 17,- statt 25,- DM
beziehungsweise in den neuen Ländern 14,- statt 20,- DM |
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| 2001 |
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| Krankenhaus: |
Vereinheitlichung des Zuzahlungsbetrags auf das höhere westdeutsche Niveau von 17,- DM (max. 14 Tage) |
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| Rehabilitation: |
Vereinheitlichung des Zuzahlungsbetrags auf das höhere westdeutsche Niveau 17,- DM (auch bei Anschlussrehabilitation) |
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| Heilmittel: |
Neue Heilmittelrichtlinie definiert erstmalig eine "Regelversorgung"
(Indikation zugeordnete Heilmittel + Verordnungsmengen) zur Be-
schreibung eine wirtschaftlichen Verordnungsverhaltens
Verordnung außerhalb der "Regelversorgung" nur noch bei gesonderter Begründung des Arztes sowie Genehmigung der Krankenkasse |
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| 2002 |
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| Arzneimittel: |
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen veröffentlicht eine
neue Negativliste unwirtschaftlicher Arzneimittel. Die darin genannten
rund 2.000 Präparate werden ab sofort nicht mehr von der GKV be-
zahlt (z.B. Fertigarzneimittel, die Vitamine mit Schmerzmitteln oder
Rheumamitteln kombinieren) |
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| Diagnostik: |
Beschluss des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen: Die
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) wird nicht als ambulante
Leistung zu Lasten der Krankenkassen in den Leistungskatalog der
GKV aufgenommen. (PET auch als ambulante Leistung erst ab 2007) |
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| 2003 |
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| Sterbegeld: |
Halbierung des Sterbegelds auf 525,- € für Mitglieder beziehungsweise 262,5 für Mitversicherte in der GKV |
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| Sonstige: |
Neuregelung der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum
Schwangerschaftsabbruch auch mit Zahlungspflichten der Frau |
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| 2004 |
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| Arzneimittel: |
Keine Erstattung mehr von nicht verschreibungspflichtigen Medikamen-
ten/OTC-Präparate. Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und
für entwicklungsgestörte Jugendliche sind hiervon ausgenommen.
Arzneimittel zur Verbesserung der privaten Lebensqualität, z.B. Präparate zur
Raucherentwöhnung, zur Zügelung des Appetits oder zur Steigerung der Potenzfähigkeit (Viagra) dürfen nicht zulasten der Kranken-
kassen verordnet werden.
Erhöhung der Zuzahlung je Arzneimittel auf 10%; min. 5€, max. 10€;
allerdings nicht mehr als die Kosten des Arzneimittels |
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| Praxis: |
Praxisgebühr in Höhe vn 10€ pro Quartal für erste Inanspruchnahme
ohne Überweisung (entfällt bei Impfungen und Vorsorge)
Für Sozialhilfeempfänger gilt eine reduzierte Praxisgebühr von 1€
Bei ambulanter Notfallbehandlung im Krankenhaus sind ebenfalls 10€
als Praxisgebühr zu bezahlen |
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| Krankenhaus: |
Erhöhung der Zuzahlung bei stationären Aufenthalt im Krankenhaus
und stationären Kuraufenthalten auf 10€ je Tag. Maximal wird die Zu-
zahlung an 28 Tagen im Jahr fällig (vorher 14 Tage) |
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| Rehabilitation: |
Zuzahlung von 10€ pro Tag (zeitlich unbegrenzt)
Anschlussrehabilitation nach Krankenausbehandlung: Zuzahlung von
10€ pro Tag, jedoch jetzt für max. 28 Tage im Jahr |
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| Heilmittel: |
10% der Kosten + 10 € je Verordnung als Zuzahlung
Neue Heilmittelrichtlinie: Langfristverordnungen nur noch außerhalb
des Regefalles, d.h. Weiterbehandlung nur bei schriftlicher Begrün-
dung des Arztes und Genehmigung der Kasse
Neue Heilmittelrichtlinie: Die maximalen Verordnungsmengen im Re-
gelfall betragen bei physiotherapeutischen Maßnahmen 6, bei Sprach-
und Ergotherapie 10 Einheiten je Verordnungsblatt. |
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| Hilfsmittel: |
Anspruch auf Sehhilfen nur noch in schweren Ausnahmefällen
10% Zuzahlung bei jedem Hilfmittel; min 5€; max. 10€; allerdings
nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels
Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmter Hilfsmitteln beträgt 10% je
Packung; höchstens jedoch 10€ für den Monatsbedarf je Indikation |
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| Fahrtkosten: |
Im Regelfall keine Erstattung mehr für Fahrtkosten zur stationären Be-
handlung (Ausnahmegenehmigung durch die Krankenkasse)
Zuzahlung bei Fahrten zur ärztlichen Behandlungen 10% der Fahrtkosten; mindestens jedoch 5 und höchstens 10€
Verlegungsfahrten nur noch bei medizinischer Notwendigkeit |
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| Sterbegeld: |
Sterbegeld wird vollständig aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen. |
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| Sonstige Zuzahlungen: |
müssen 10% der täglichen Kosten selbst getragen werden; min. 5€,
max. 10€; aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Zuzahlung
entfällt bei Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft
Bei Inanspruchnahme einer verordnungsfähigen häuslichen Krankenpflege Zuzahlung
in Höhe von 10% der Kosten pro Tag sowie 10€ ja
Verordnung (max. 28 Tage pro Jahr)
Bei Inanspruchnahme einer verordnungsfähigen Soziotherapie müssen
10% der täglichen Kosten selbst getragen werden; mit 5€, max 10€;
aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten (zeitlich unbegrenzt) |
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| Befreiung von Zuzahlungen: |
Veränderung der Überforderungsklausel: Chronische Kranke leisten
nicht mehr nur im ersten Jahr der Behandlung Zuzahlungen von maxi-
mal 1% ihres Bruttoeinkommens, sondern dauerhaft
Härtefallklausel wird ersatzlos gestrichen: Auch die bisher befreiten
Härtefälle wie Sozialhilfeempfänger etc. müssen nun bis zu 2% ihrer
jährlichen Bruttoeinnahmen als Eigenleistung zuzahlen
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| Sonstiges: |
Entbindungsgeld und medizinische nicht begründbare Sterilisation werden
vollständig aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen
Künstliche Befruchtung: nur 3 anstatt 4 Versuche werden erstattet.
50% der Behandlungskosten sind selbst zu tragen; Altersgrenze zwischen 25 und
40 für Frauen beziehungsweise 50 bei Männern
Erstattungen von Leistungen nur im EU-Ausland |
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| 2005 |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Anstatt prozentualer Erstattung (50% bis 65% mit Bonusheft) befundbezogene
Festzuschüsse entspricht Zuschuss orientiert sich an Standardtherapie,
das heißt, an der einfachen und zweckmäßigen Lösung |
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| 2006 |
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| Zahn/Zahnersatz: |
Wegfall der Zuzahlung für Patienten, wenn der Preis mindestens 30%
unterhalb des 2006 erneut abgesenkten Festbetrages liegt
Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschussses: Insulinanaloga
zur Behandlung von Diabetes nur noch dann zu Lasten der GKV ver-
ordnungsfähig, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin |
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| Psychotherapie: |
Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses: Nutzen der
Gesprächspsychotherapie ist für die Behandlung von psychischen Erkrankungen
- mit Ausnahme der Depression - nicht belegt. Diese Behandlung kann auch künftig nicht als Leistung der GKV angewandt
werden (nicht rechtskräftig) |
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| Akupunktur: |
Für die Behandlung der Spannungskopfschmerzen und der Migräne
wird Akupunktur nicht als Klassenleistung anerkannt |
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| 2007 |
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| Arzneimittel: |
Verordnung spezieller, hochinnovativer Arzneimittel mit hohen Jahrestherapiekosten nur mit ärztlicher Zweitmeinung
Nach Nutzenbewertung des Wirkstoffs Clopidogrel bei Gefäßkrankhei-
ten beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss, dass Clopidogrel-
bis auf wenige Ausnahmen - in bestimmten Therapien nicht mehr in
der gesetztlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist
Kassen können für abgegebene Medikamente, für die ein Rabattver-
trag nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen wurde, Zuzahlungen der
Versicherten ermäßigen, wenn Einsparungen zu erwarten sind
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| Praxis: |
Einstieg in das Verursacherprinzip im ambulanten Bereich: Leistungseinschränkungen bei "selbstverschuldeten" Krankheiten (Folgeerkran-
kungen bei Tätowierungen; Piercing etc.) |
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| Krankenhaus: |
Einstieg in das Verursacherprinzip im stationären Bereich: Leistungseinschränkungen
bei "selbstverschuldeten" Krankheiten (Folgeerkrankungen bei Tätowierung; Piercing etc.) |
| Krankengeld: |
Kürzung, wenn Versicherte sich eine Krankheit durch eine medizinisch
nicht induzierte Maßnahme (Tätowierung etc.) zugezogen haben |