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Versicherungen um Haus und Wohnung für den BauherrenGesetzliche Unfallversicherung der Verwaltungs-berufsgenossenschaft ... ist dann erforderlich, wenn ausser dem Bauherren und des Ehepartners auch Verwandte und / oder Freunde entgeltlich oder unentgeltlich mit auf dem Bau helfen. Laut Gesetz hat die Anmeldung bei der jeweils zuständigen Bau- Berufsgenossenschaft zu erfolgen. Bei Verstoss ist ein Bussgeld fällig. ( vdabbakw ) Folgend die Bau-Berufsgenossenschaft:
VDABBAKW_2232 08.02.2012-06:28:43
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