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Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehr kann abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug, alle Fahrzeuge oder alle gleichartigen Fahrzeuge (z.B. alle Pkws, alle Nutzfahrzeuge, alle Omnibusse usw. ) versichert. Fahrzeuge im Sinne des Verkehrs Rechtsschutzes sind alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit den auf ihn zugelassenen Fahrzeugen und als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer Rechtsschutzversicherung). Er ist auch versichert als Eigentümer und Fahrer von Fahrrädern, als Fußgänger sowie als Mitfahrer in öffentlichen und privaten fremden Verkehrsmitteln Fußgänger Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer.
Versicherte Leistungsarten:
Detalierte Erklärungen zu den einzelnen Rechtsschutzversicherung
Leistungsarten finden Sie in unserer
F & A.
