Familien-
(Privat-und Berufs-) Rechtsschutz für Selbständige
Versicherter Personenkreis
Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Ehegatte (oder namentlich
genannte/r Lebensgefährte/tin) und die minderjährigen Kinder
(zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder,
sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) im privaten Bereich sowie
als Arbeitnehmer im beruflichen Bereich. Außerdem sind versichert
die volljährigen, unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 30.
Lebensjahres, soweit sie sich zumindest überwiegend in Schul- oder
Berufsausbildung befinden. ( vdabbakw )
Versicherte Leistungsarten
- Allgemeine Eigentums Rechtsschutzversicherung
siehe Privat- und Berufs- Rechtsschutzversicherung für Angestellte
- Allgemeine Vertrags Rechtsschutzversicherung
siehe Privat- und Berufs-s-Rechtsschutzversicherung für Angestellte,
im privaten Bereich
- Arbeits Rechtsschutzversicherung (nur aus Angestelltenverhältnis,
z. B. des Ehe/Lebenspartners/-partnerin)
- Beratungs-Rechtsschutzversicherung (für Familienrecht, Erbrecht,
Freiwillige Gerichtsbarkeit), (siehe Privat- und Berufs-Rechtsschutz
für Angestellte)
- Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung
siehe Privat- und Berufs-Rechtsschutz
für Angestellte im privaten Bereich
- Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung
siehe Privat- und Berufs-Rechtsschutz
für Angestellte im privaten Bereich
- Steuer-Rechtsschutz
siehe Privat- und Berufs-Rechtsschutz
für Angestellte im privaten Bereich
- Straf-Rechtsschutz (auch Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz) (siehe
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Angestellte) im privaten Bereich
- Allgemeiner Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
siehe Privat- und Berufs-Rechtsschutz
für Angestellte im privaten Bereich
- Opfer-Rechtsschutz (aktive Nebenklage)
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vdabbakw_3779 08.02.2012-05:40:52
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