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Versicherungsvergleich Privatkrankenversicherung
 

Privatkrankenversicherung - Wer darf sich wie versichern?

Private Krankenversicherung: Einsparungen bis 300,- € im Monat sind möglich! Tausende Tarifkombinationen des privaten Krankenversicherungsmarktes im Vergleich. Die folgenden Personengruppen können in die private Krankenversicherung wechseln:

Versicherungspflichtgrenze: Festgelegter Höchstbetrag vom Bruttoeinkommen, bis zu welchem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen zählen zum Bruttogehalt.

Wenn diese Grenze in den letzten 3 Jahren überschritten wurde, besteht für Angestellte die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel im Jahr 2008, in den letzten 3 Jahren, mind. folgende Einkommen erzielt worden sein müssen:

im Jahr 2006: 47.250,00 €
im Jahr 2007: 47.700,00 €
im Jahr 2008: 48.150,00 €
im Jahr 2009: 48.600,00 €
im Jahr 2010: 49.950,00 €

  • Bitte fordern Sie auch nur dann ein Angebot zur Privatkrankenversicherung an!
  • Privatkrankenversicherung für Selbstständige oder Freiberufler
  • Beihilfeberechtigte (Beamte/ Angestellte im öffentl. Dienst und deren Angehörige)
Online Vergleich

Zuverlässig, schnell und bequem zu handhaben. Der Versicherungsvergleich.de-Rechner zur Privatkrankenversicherung hilft Ihnen bei der Orientierung.
HINWEIS:
Der Vergleich stellt nicht alle Versicherer dar. Nicht enthalten sind Versicherer, die keine Daten zum Vergleich liefern und/oder auch nicht in den Vergleich aufgenommen werden wollen und mit denen wir keine Kooperation unterhalten. Soweit Sie Angebote von Versicherern wünschen, die Sie in unserer Aufzählung nicht finden, wenden Sie sich bitte unmittelbar an diese. Tarifsysteme von Versicherern können nicht enthalten sein, wenn sie tarifliche Leistungsmerkmale, die Grundlage der Berechnung sind, nicht erfüllen (z.B. Selbstbeteiligung). Aufgrund der grossen Zahl der verarbeiteten Daten kann für deren Richtigkeit keine Gewährleistung übernommen werden. Nur die geschäftsplanmäßigen Erklärungen der Versicherer sind rechtsverbindlich. Eine Haftung und/oder Gewährleistung kann aus diesem Grund nicht übernommen werden. ( vdabbakw )

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vdabbakw_1132 02.09.2010-22:08:38