Privatversicherung Vergleich
Die "Privatversicherung" steht für private Krankenversicherung / PKV. Die Privatversicherung ist eine
Versicherung gegen Krankheits- kosten bei einem privatem Versicherungsunternehmen.
Innerhalb der Privatversicherung wird zwischen den folgenden Tarifen unterschieden:
Vollversicherung - Absicherung aller Krankheitskosten
Teilversicherung - Absicherung eines Teils der Krankheitskosten, z.B.: Beihilfetarife für Beamte
Zusatzversicherung - Absicherung von Zusatzrisiken zur gesetzlichen Krankenkasse, z.B.: Reisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld,
Krankentagegeld u.s.w.
Die Privatversicherung wird von ca. 40 Versicherern angeboten:
| Allianz Private Krankenversicherungs AG |
| Alte Oldenburger |
| ARAG
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| AXA Privatversicherung |
| Barmenia |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse |
| Bayerische Beamtenversicherung (BBV) |
| CENTRAL |
| Concordia |
| Continentale |
| DBV-winterthur |
| Debeka Privatversicherung |
| Deutscher Ring |
| DEVK |
| Deutsche Krankenversicherung DKV |
| Gothaer |
| HALLESCHE Krankenversicherung |
| HanseMerkur Versicherung |
| Inter |
| Karstadt Quelle |
| Landeskrankenhilfe LKH |
| Mannheimer Privatversicherung |
| Münchener Verein |
| Nürnberger |
| Provinzial |
| R+V Versicherung |
| Süddeutsche Krankenversicherung SDK |
| SIGNAL IDUNA |
| Union UKV
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| Universa
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| Victoria
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| Württembergische
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HINWEIS:
Der Vergleich stellt nicht alle Versicherer dar. Nicht enthalten sind
Versicherer, die keine Daten zum Vergleich liefern und/oder auch nicht
in den Vergleich aufgenommen werden wollen und mit denen wir keine Kooperation
unterhalten. Soweit Sie Angebote von Versicherern wünschen, die Sie
in unserer Aufzählung nicht finden, wenden Sie sich bitte unmittelbar
an diese. Tarifsysteme von Versicherern können nicht enthalten sein,
wenn sie tarifliche Leistungsmerkmale, die Grundlage der Berechnung sind,
nicht erfüllen (z.B. Selbstbeteiligung). Aufgrund der grossen Zahl
der verarbeiteten Daten kann für deren Richtigkeit keine Gewährleistung
übernommen werden. Nur die geschäftsplanmäßigen Erklärungen
der Versicherer sind rechtsverbindlich. Eine Haftung und/oder Gewährleistung
kann aus diesem Grund nicht übernommen werden. ( vdabbakw )
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