Private Krankenversicherung für den Freiberufler
Der Freiberufler
(wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausübende
Personen, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetscher, Bildberichterstatter,Übersetzer,
Lotsen, weitere siehe
§18 Einkommenssteuergesetz)
unterliegt nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Er kann frei wählen für welches System er sich
entscheidet. Für fast alle Freiberufler hält der Versicherungsmarkt Gruppentarife (mit wesentlichen Verbesserungen) und auch
Sondertarife, die auf die berufsspezifischen Besonderheiten
(Ärzte/Apotheker/Heilpraktiker) eingehen bereit. ( vdabbakw )
Versicherungsvergleich.de unterhält mit all diesen Gruppenvertragsanbietern eine Kooperation. Zu Ihrem Vorteil!
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Selbstverständlich können Sie auch über unsere kostenfreien Ruf 0800 8701 702 (Stichwort: privat Krankenversicherung Freiberufler)
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VDABBAKW_1494 02.09.2010-22:05:47