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KrankentagegeldversicherungEin Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld. Arbeitnehmer müssen ein Tagegeld ab dem 43. Tag in Ihren Versicherungsvertrag einschließen um in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses zu gelangen. Für Selbstständige und Freiberufler stehen Tagegelder bereits ab dem 4. Tag zur Verfügung. Da geringe Karenzzeiten jedoch meist sehr teuer sind, hat sich für die meisten Versicherten eine Karenzzeit die zwischen 21. und 43. Tag liegt bewährt. Dem Abschluss eines Krankentagegeldes wird von vielen Selbstständigen und Freiberuflern keine Bedeutung beigemessen. Von unserer Seite wird grundsätzlich der Einschluss empfohlen, da bei längeren Krankheitszeiten eine Einkommensausfallversicherung für fast jeden ein Muss ist. Auch in der GKV versicherte haben dort beim Krankentagegeld eine Lücke. Die GKV zahlt 70% vom Bruttoeinkommen, aber nur maximal 90% vom Nettoeinkommen. Diese Lücke kann jeder über einen privaten Vertrag abdecken. Noch größer ist die Lücke bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, da die GKV Tagegelder nur bis zu dieser Grenze versichert. Dort sollte zur Absicherung des Lebensstandards auf alle Fälle eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. ( vdabbakw ) Krankentagegeld beim Verdienstausfall - der sichere RückhaltWas passiert, wenn man als Arbeitnehmer, Angestellter oder Selbständiger unerwartet erkrankt? Den nötigen Rückhalt bei einem Verdienstausfall kann das Krankentagegeld sein - bereits mit niedrigen monatlichen Beiträgen einer Krankentagegeldversicherung lässt sich ein großer Anteil des Verdienstausfalls durch eine Lohnfortzahlung kompensieren.
Lohnfortzahlung mit einer Krankentagegeldversicherung leicht gemacht: angepasste Kosten für Angestellte und Selbständige
VDABBAKW_2612 04.02.2012-03:17:43
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