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Versicherungsvergleich Basistarif
 

Einführung eines neuen Basistarif innerhalb der PKV

Der neue Basistarif ermöglicht allen, die derzeit freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder früher bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, unabhängig vom Krankheitsrisiko künftig in den neuen Basistarif der PKV zu wechseln.

Für den neuen Basistarif besteht seitens der privaten Krankenversicherer ein Annahmezwang. Die Beiträge des Basistarif dürfen den den jeweilige Höchtsbetrag der gesetzlichen Kassen, also ca. Euro 500 mtl. nicht übersteigen.
Der Arbeitnehmer erhält wie bisher den 50%igen Zuschuss vom Arbeitgeber. Sollte durch die Höhe dieser Prämie beim Versicherten eine sogenannte Hilfsbedürftigkeit ausgelöst werden, so soll sich der Beitrag um 50% auf ca. Euro 250 reduzieren. Reicht dies auch nicht aus sollen sich in Zukunft die Arbeitsagentur und das Sozialamt mit nochmals bis zu Euro 125 an den Kosten beteiligen.

Der Basistarif - Versicherte soll künftig die Möglichkeit erhalten, unter Beachtung der üblichen Kündigungsformalitäten, jederzeit zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen wechseln dürfen.
Die Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. Altersrückstellungen werden wohl künftig angerechnet werden. ( vdabbakw )

vdabbakw_1229 02.09.2010-22:10:26