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Einführung eines neuen Basistarif innerhalb der PKVDer neue Basistarif ermöglicht allen, die derzeit freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind oder früher bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, unabhängig vom Krankheitsrisiko künftig in den neuen Basistarif der PKV zu wechseln. Für den neuen Basistarif besteht seitens der privaten Krankenversicherer ein
Annahmezwang. Die Beiträge des Basistarif dürfen den
den jeweilige Höchtsbetrag der gesetzlichen Kassen, also ca. Euro
500 mtl. nicht übersteigen. Der Basistarif - Versicherte soll künftig die Möglichkeit erhalten, unter Beachtung der üblichen
Kündigungsformalitäten, jederzeit zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen
wechseln dürfen.
vdabbakw_1229 02.09.2010-22:10:26
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