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AuslandskrankenversicherungWenn Sie im Urlaub krank werden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten ambulanter und stationärer Behandlung im Ausland oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Es gibt auch Fälle, in denen der behandelnde Arzt den Krankenschein Ihrer deutschen Krankenkasse nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. Auch die Behandlung in privaten Krankenhäusern ist grundsätzlich nicht abgedeckt. In Ländern wie die USA, Kanada, Japan einige Länder Osteuropas, Australien und Monaco werden Sie grundsätzlich nur gegen Bezahlung medizinisch betreut. Mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie diese Probleme vermeiden. ( vdabbakw ) Bei unserem Kooperationspartner A + E GmbH dem Experten für Auslandskrankenversicherung und Reiseversicherung erfahren Sie alles über die Reiseversicherung für:
vdabbakw_2615 04.02.2012-03:17:27
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