Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung brauchen:
- Vermieter von Ein-/ Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
- Vermieter von gewerblich genutzten Immobilien
- Eigentümer unbebauter Grundstücke
- Eigentümergemeinschaften
Sind Sie Selbstnutzer eines Eigenheims oder Reihen- oder einer Doppelhaushälfte
sowie von Eigentumswohnungen so ist dieses Risiko über die normale
Privathaftpflichtversicherung abgedeckt - sofern eine besteht.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Haus-Grundstücks-
oder Wohnungseigentümer aus der gesetzlichen Haftpflicht heraus belangt
wird. (z.B.. Verletzung der Streupflicht bei Eis und Glätte, mangelnde
Beleuchtung - Sturz eines Mieters, Verletzung der Instandhaltungspflicht
- herabfallende Ziegel usw.)
vdabbakw_1496 12.03.2010-03:51:45