Bauherrenhaftpflichtversicherung
Kommen auf der Baustelle Personen zu Schaden, so
trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer
und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden.
Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch
die Verantwortung und haften im Schadenfall.
Versicherungsschutz bis zu ca. EUR 25.000 Bauvorhaben ist i.d.R. in der
Privathaftpflichtversicherung bereits eingeschlossen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
schützt den Bauherren während der Bauzeit des Bauwerkes und
als Grundstückseigentümer. Diese Versicherung ist zeitlich befristet.
Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner
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Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager)
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Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten
und Handwerker auswählen)
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Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)
nicht ausreichend nachkommt.
vdabbakw_3166 02.09.2010-22:15:07