Pflegezusatzversicherung Startseite | Impressum / Email | Unternehmensinfo | AGB | Kundencenter
Versicherungsvergleich Pflegezusatzversicherung
 

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet einen Grundschutz für ambulante und stationäre Pflege. Die tatsächlich entstehenden Kosten sind durch die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bei weitem nicht gedeckt. Immer mehr Pflegebedürftige werden zum Sozialfall. Zur Deckung der Kosten prüft das Sozialamt auch das Vermögen des Ehepartners und der Kinder, die unterhaltspflichtig sind. Auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen zugegriffen werden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Leistungsvarianten:

Pflegekostenversicherung:
Bei dieser Variante werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Versicherungsumfang vervielfacht.

 
Pflegetagegeld
Geschlecht weiblich männlich
Geburtsdatum . .
Versicherungsbeginn . .

Pflegetagegeldversicherung:
Hier wird ein Tagegeldbetrag vereinbart, der für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit durch das Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird. Je nach Tarif gibt es Unterscheidungen zwischen den Pflegestufen und der ambulanten und stationären Pflege. Dies sind die wesentlichen Faktoren zur Ermittlung der tatsächlichen Leistung durch das Versicherungsunternehmen. ( vdabbakw )

Pflegerentenversicherung:
Bei der Pflegerentenversicherung wird ähnlich wie bei der privaten Rentenversicherung ein fester monatlicher Rentenbetrag vereinbart. Dieser ist gewinnanteilsberechtigt und erhöht somit die Leistungen durch das Versicherungsunternehmen. Die tatsächlichen Leistungen durch das Versicherungsunternehmen richten sich nach der Pflegestufe sowie der Pflegeart - ambulant oder stationär.

vdabbakw_2882 17.05.2012-05:32:15