| Pflegezusatzversicherung | Startseite | Impressum / Email | Unternehmensinfo | AGB | Kundencenter |
![]() |
![]() |
PflegezusatzversicherungDie gesetzliche Pflegeversicherung bietet einen Grundschutz für ambulante und stationäre Pflege. Die tatsächlich entstehenden Kosten sind durch die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bei weitem nicht gedeckt. Immer mehr Pflegebedürftige werden zum Sozialfall. Zur Deckung der Kosten prüft das Sozialamt auch das Vermögen des Ehepartners und der Kinder, die unterhaltspflichtig sind. Auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen zugegriffen werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Leistungsvarianten: Pflegekostenversicherung: Pflegetagegeldversicherung: Pflegerentenversicherung:
vdabbakw_2882 17.05.2012-05:32:15
|