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AbgeltungssteuerZum 01.01.2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, werden pauschal mit 25 % besteuert evtl. zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt vom Anbieter an das zuständige Finanzamt abgeführt. Folgende Produktlinien aus dem Versicherungsbereich unterliegen nicht der Abgeltungssteuer: 1. private Rentenversicherungen2. Riester-Verträge 3. Rürup-Verträge 4. Verträge der betrieblichen Altersversorgung
Eine Besonderheit stellen Kapitallebensversicherung dar. 2. Mindestvertragsdauer von 12 Jahren Die Erträge werden weiterhin mit 50 % besteuert bei einer einmaligen Auszahlung.
Vorteile der Abgeltungssteuer:
vdabbakw_2887 08.02.2012-05:10:02
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