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An
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Besondere Vereinbarungen zur Kraftfahrzeugversicherung |
| wird eine Versicherungsnehmer-Gemeinschaft nach folgenden Vereinbarungen gebildet: | |
| 1. | Versicherungsnehmer und Mitversicherungsnehmer sind gemeinsam Halter des bezeichneten Fahrzeuges. |
| 2. | Der Mitversicherungsnehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht am Fahrzeug. Die Einstufung des Versicherungsvertrages in die Schadensfreiheitsklassen richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen des Mitversicherungsnehmers. Dieser behält nach Auflösung der Gemeinschaft den gesamten - auch den während der Dauer der Gemeinschaft erworbenen - Schadensfreiheitsrabatt. |
| 3. | Der Versicherungsnehmer ist allein berechtigt, Willenserklärungen zum Versicherungsvertrag abzugeben und entgegenzunehmen sowie über Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Er ist allein verpflichtet, die fälligen Beiträge an den Versicherer zu entrichten. |
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Datum |
Unterschrift des Versicherungsnehmers |
Datum |
Unterschrift des Mitversicherungsnehmers |
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