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Wir sind eine
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1.1
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Gebietskörperschaft
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1.2
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Körperschaft
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1.3
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Anstalt
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1.4
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Stiftung
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des deutschen öffentlichen Rechtes bzw. Dienststelle einer solchen.
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2.1
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mildtätige Einrichtung, deren Zwecke ausschließlich und unmittelbar darauf ausgerichtet sind, bedürftige Personen zu
unterstützen (§53 AO).
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2.2
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kirchliche Einrichtung, deren Zweck auf die ausschließliche und unmittelbare Förderung einer Religions-Gesellschaft des
öffentlichen Rechtes gerichtet ist (§53 AO).
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3.1
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gemeinnützig anerkannte Einrichtung im Sinne von (§52 Abgabenordnung (AO) ) und dienen im Hauptzweck der
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öffentl. Gesundheitspflege und Fürsorge
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Erziehung, Volks- oder Berufsbildung
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Jugend- und Altenpflege
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Wissenschaft, Kunst und Religion |
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(Ein Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes, aus dem die Gemeinnützigkeit und Aufgabenstellung der
Einrichtung hervorgeht, liegt vor.)
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3.2
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Selbsthilfeeinrichtung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit Bestätigung gemäß §66
Abs. 1 Nr. 4 BBG und §42 Abs. 2 Nr. 4 BRRG
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4.
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juristische Personen des Privatrechtes, (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH, rechtsfähige Stiftung, echtsfähiger Verein oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) und nehmen im Hauptzweck Aufgabe war, die sonst einer Person des deutschen öffentlichen Rechtes obliegen würden.
(Diese Aufgaben sind nachstehend erläutert oder durch Satzungen o. ä. zu belegen:)
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Ferner sind an unserem Grundkapital juristische Personen des deutschen öffentlichen Rechtes
wie nachstehend aufgeführt beteiligt, und zwar
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unmittelbar
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mittelbar, d. h. über juristische Personen des Privatrechtes*
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mit v. H.
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mit v. H.
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mit v. H.
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mit v. H.
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* die v. H. Sätze der mittelbaren Kapitalbeteiligungen (nicht Stimmrechte) errechnen sich wie aus der Anlage ersichtlich (Darstellung auf gesondertem Blatt ist beigefügt).
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erhalten wir Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten des/der in Höhe
v. H. unserer Haushaltsmittel (§23 Bundeshaushaltsordnung BHO oder die entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorschriften der Länder).
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5.1
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überstaatliche/zwischenstaatliche Einrichtung
(vgl. Anlage zu den "Entsendungsrichtlinien", GMBL 1989, S. 501ff).
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5.2
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internationales militärisches Hauptquartier bzw. Dienststelle eines solchen
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II. Wir bescheinigen, dass Herr/Frau
Name/Vorname, Straße, PLZ, Ort
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1.
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bei uns seit
beschäftigt ist, mit einer nicht selbständigen und der Lohnsteuer unterliegenden Tätigkeit von mindestens 50 v. H. der normalen Arbeitszeit als
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Beamter/Richter auf Lebenszeit
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Arbeiter
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Beamter/Richter auf Zeit, Probe oder auf Widerruf
voraussichtliche Beendigung des Beamtenverhältnisses am
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Soldat auf Zeit der Bundeswehr
voraussichtliche Beendigung des Wehrdienstverhältnisses am
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Angestellter
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Angestellter/Arbeiter mit NATO-Dienstvertrag
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2.
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Angehöriger des öffentlichen Dienstes vom bis beurlaubt ist, unmittelbar vor Beurlaubung die vorstehend angekreuzten Voraussetzungen erfüllt hat und nichts darüber bekannt ist, dass er/sie anderweitig berufstätig ist.
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3.
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unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand/Vorruhestand am bei uns die vorstehend angekreuzten Voraussetzungen erfüllt hat und nichts darüber bekannt ist, dass er/sie anderweitig berufstätig ist.
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4.
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versorgungsberechtigte/r Witwe/r eines/einer bei uns früher Beschäftigten ist, der/die bei seinem/ihrem Tode die vorstehend angekreuzten Beschäftigungs- bzw. Ruhestandsvoraussetzungen erfüllt hat, und uns nichts darüber bekannt ist, dass er/sie anderweitig berufstätig ist.
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5.
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Auszubildender seit in einem Ausbildungsverhältnis gemäß §3 bis 18 Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht.
Voraussichtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses am
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