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Hausversicherung - VermieterrechtsschutzAls Vermieter können Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern nicht immer vermeiden. Beispiele: Ihr Mieter will seine Nebenkosten nicht in voller Höhe zahlen, Sie müssen wegen hoher Mietrückstände auf Räumung klagen, ein Mieter zieht aus und hinterlässt teure Schäden an der Wohnung. In solchen Fällen brauchen Sie oft Hilfe vom Anwalt, nicht selten ist ein Rechtsstreit vor Gericht unumgänglich. Ihr Vermieterrechtsschutz trägt im Streitfall alle Kosten Bei Streitigkeiten mit Ihren Mietern sind Sie mit einem Vermieterrechtsschutz auf der sicheren Seite. Den Vermieterrechtsschutz können Sie separat abschließen oder im Rahmen eines Kombi-Rechtsschutzes versichern, der Sie zusätzlich auch gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich, im Beruf oder im Straßenverkehr schützt. Im Streitfall bezahlt der Vermieterrechtsschutz Ihre Aufwendungen, die Sie in einem möglichen Rechtsstreit mit Ihrem Mieter tragen müssen – also Ihre Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten. Mit Selbstbeteiligung wird der Vermieterrechtsschutz noch günstiger Kostenersatz durch den Versicherer bekommen Sie unabhängig davon, ob Sie selbst klagen oder verklagt werden, ob der Prozess zu Ihren Gunsten ausgeht oder nicht. Auch die außergerichtliche Beratung durch einen Fachanwalt finanziert der Vermieterrechtsschutz - zum Beispiel, wenn Sie unbezahlte Miete durch einen Mahnbescheid einfordern müssen. Die Kosten des Vermieterrechtsschutzes berechnen sich in der Regel nach der Zahl der vermieteten Wohneinheiten und der Höchstdeckungssumme.
Tipp: Vereinbaren Sie im Vermieterrechtsschutz eine Selbstbeteiligung von 200 oder 300 Euro je Schadenfall, falls Sie erfahrungsgemäß
selten Streit mit Ihren Mietern haben. Dadurch wird die Versicherungsprämie noch günstiger. ( vdabbakw )
vdabbakw_2722 08.02.2012-05:31:00
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