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Hausversicherung - Grundstück / GebäudeVon Gebäuden und Grundstücken gehen Gefahren aus. Beispiele: Bei Glatteis stürzt ein Fußgänger auf dem ungestreuten Gehweg, ein geparktes Auto wird durch abbröckelndes Mauerwerk beschädigt, ein Besucher verunglückt auf der mangelhaft beleuchteten Eingangstreppe und fordert Schmerzensgeld von Ihnen. Als Eigentümer sind Sie für die Sicherheit Ihres Gebäudes und Ihres Grundstücks verantwortlich, für Sach- und Personenschäden haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, reicht die Privathaftpflicht meist aus Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen, ist Ihre Haftung als Besitzer im Regelfall durch Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Das gilt auch, wenn Sie eine einzelne Wohnung in Ihrem Haus vermietet haben. Tipp: Schauen Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht nach. Manche Anbieter beschränken die Mitversicherung der vermieteten Wohnung auf bestimmte Höchstmieteinnahmen pro Jahr, bei anderen Versicherern ist die Mietwohnung im eigenen Haus unabhängig von der Höhe der Mieteinnahmen mitversichert. Als Vermieter brauchen Sie eine Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung Sobald Sie ein Gebäude einzeln oder als Mehrfamilienhaus vermieten, brauchen Sie aber eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Schadenbeispiel: Sie übertragen die Räumpflicht auf dem Bürgersteig per Mietvertrag auf Ihre Mieter. Trotz Schnee und Eis kommt ein Mieter seinem Winterdienst nicht nach, ein Fußgänger stürzt und zieht sich schwere Verletzungen zu. Der Geschädigte wird Sie als Hauseigentümer finanziell verantwortlich machen. Sie können den nachlässigen Mieter zwar in Regress nehmen - ist der Mieter zahlungsunfähig, bleiben Sie trotzdem auf Ihren Kosten sitzen. Als Vermieter können Sie die Prämie für die Gebäudehaftpflichtversicherung übrigens anteilig auf Ihre Mieter umlegen. ( vdabbakw )
Wichtig: Bei Schadenfällen prüft der Gebäudehaftpflichtversicherer für Sie, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich Schadenersatz leisten müssen. Berechtigte
Schadenersatzansprüche bezahlt der Versicherer natürlich, unberechtigte Forderungen wehrt er notfalls gerichtlich ab. Die Grundstücks- und
Gebäudehaftpflichtversicherung bietet Ihnen im Rahmen der versicherten Risiken also auch Rechtsschutz.
vdabbakw_2719 08.02.2012-04:47:55
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