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Hausversicherung - GebäudeversicherungWenn Ihr Wohnhaus etwa durch einen Großbrand völlig zerstört wird, tragen Sie als Eigentümer den gesamten Schaden alleine, wenn Sie keine ausreichende Gebäudeversicherung im Policenordner haben. Das kann Sie finanziell ruinieren. Die Gebäudeversicherung springt ein, wenn Ihr Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, oder Blitzschlag Schaden nimmt oder sogar ganz zerstört wird. Zusätzlich deckt die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden ab, die durch Wasseraustritt aus defekten Leitungen, Wasch- und Spülmaschinen, Aquarien oder Wasserbetten entstehen. Gleiches gilt für Frostschäden an Waschbecken, Badewannen, Heizkörpern, Wasserzählern und Armaturen. Je nach Anbieter umfasst der Versicherungsschutz auch Überspannungsschäden, die bei einem Blitzeinschlag ins allgemeine Stromnetz zum Beispiel an Ihrer Heizungsanlage oder an der Hauselektrik entstehen. ( vdabbakw ) ![]() - Versicherungsschutz zu Spitzenprämien -
Überspannung und Elementarschäden sollten eingeschlossen sein Auf Wunsch können Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung auch die so genannten Elementarschäden mitversichern - das sind Beschädigungen am Gebäude durch Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Schneedruck. Für die zusätzliche Versicherung solcher Elementarschäden verlangt der Versicherer einen Mehrbeitrag. In Gebieten mit erhöhtem Risiko wie beispielsweise in Flussniederungen bekommen Sie Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen allerdings oft nicht oder nur gegen kräftigen Beitragszuschlag. Tipp: Als Vermieter können Sie im Rahmen Ihrer Gebäudeversicherung auch den Mietausfall versichern, wenn Ihr Gebäude durch einem Schadenfall vorübergehend unbewohnbar wird und die Mieter zeitweise ausziehen müssen. Auch Nebengebäude und Einbauten sind in der Gebäudeversicherung geschützt Versichert ist nicht nur Ihr Wohnhaus selbst, sondern auch die zum Grundstück gehörenden Nebengebäude wie beispielsweise Garagen, Gartenhäuser und Carports. Ihre Gebäudeversicherung schützt außerdem alle festen Einbauten des Hauses, also Einbauschränke, fest verlegte Fußböden, Heizung und Klimaanlage, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen. Schäden an Zubehör, das der Instandhaltung oder der Wohnnutzung dient, wird im Schadenfall ebenfalls ersetzt. Auch außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Schilder, Überdachungen sind in fast allen Policen mitversichert.
Wichtig: Versichern Sie Ihr Wohngebäude zum "gleitenden Neuwert". Die Versicherungssumme steigt dann jährlich um den Prozentsatz,
zu dem auch die allgemeinen Baukosten steigen. Auf diese Weise vermeiden Sie Unterversicherung; im Schadenfall ersetzt der
Gebäudeversicherer immer die tatsächlichen Wiederherstellungskosten.
Schließen Sie als Zusatzbaustein eine Glasversicherung ab Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung können Sie eine Glasversicherung abschließen. Dann sind alle Gebäude- und Mobiliarverglasungen Ihres Hauses gegen Bruchschäden versichert – nicht nur bei Sturm und Hagel, sondern auch, wenn Sie selbst oder eines Ihrer Familienmitglieder aus Unachtsamkeit ein Fenster, eine Glastür oder eine Möbelverglasung beschädigen. Bei Neubauten greift die Glasversicherung sofort ab dem abgeschlossenen Einbau der Verglasungen. Unabhängig von der verwendeten Glasart sind auch Wintergärten, Vordächer, Balkonbrüstungen und andere Gebäudeverglasungen versichert.
vdabbakw_2717 09.09.2010-06:16:39
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