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Versicherungsvergleich Hausversicherung
 

Hausversicherung - Gebäudeversicherung

Wenn Ihr Wohnhaus etwa durch einen Großbrand völlig zerstört wird, tragen Sie als Eigentümer den gesamten Schaden alleine, wenn Sie keine ausreichende Gebäudeversicherung im Policenordner haben. Das kann Sie finanziell ruinieren. Die Gebäudeversicherung springt ein, wenn Ihr Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, oder Blitzschlag Schaden nimmt oder sogar ganz zerstört wird.

Zusätzlich deckt die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden ab, die durch Wasseraustritt aus defekten Leitungen, Wasch- und Spülmaschinen, Aquarien oder Wasserbetten entstehen. Gleiches gilt für Frostschäden an Waschbecken, Badewannen, Heizkörpern, Wasserzählern und Armaturen. Je nach Anbieter umfasst der Versicherungsschutz auch Überspannungsschäden, die bei einem Blitzeinschlag ins allgemeine Stromnetz zum Beispiel an Ihrer Heizungsanlage oder an der Hauselektrik entstehen. ( vdabbakw )

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Wohngebäudeversicherung

 
Schritt 1 von 2: Allgemeine Angaben zu Ihrem Gebäude
 
Ist der Versicherungsnehmer Beamter oder im öffentl. Dienst nein  ja
Postleitzahl für das zu versichernde Gebäude
Bundesland, in dem sich das Gebäude befindet
Art
Gebäudebauart
Bauartklasse  
Massiv (Mauerwerk, Beton) I
Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung II
Stahl/Stahlbeton m. Verkleidung ohne Holz / Kunststoff III
Wände / Verkleidung aus nicht feuerbeständigem Material IV
Fertigh. in allen Teilen aus feuerbeständigen Bauteilen V
Fertigh. m. feuerhemmender Verkleidung (kein Kunststoff) VI
Fertigh. ohne feuerhemmende Verkleidung VII
Unterkellerung nein ja
Zu versichernde Risiken
Feuer:
Leitungswasser:
Sturm / Hagel:
Elementarschäden als Zusatzdeckung
Elementarschäden:
Elementarschaden vorhanden ja nein
letzter Elementarschaden vor wie vielen Jahren
 
Tarif mit Selbstbeteiligung? nein ja
Haben Sie Garagen außerhalb des Wohngebäudes?
Gewerbenutzung in %
Baujahr
In welchem Jahr wurde das Dach sowie das Wasserleitungssystem zuletzt erneuert (Kernsaniert)?
In welchem Jahr wurden das Dach, Wasser-, Heizungs-,und Stromleitungen zuletzt erneuert (Kernsaniert)?
Ist das zu versichernde Gebäude seit Erstbezug schadensfrei? ja nein
 
Berechnungsmethode
 
Wenn die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde, verzichtet die Gebäudeversicherung auf einen Abzug wegen Unterversicherung - auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde. Als korrekte Ermittlung gelten die Wertermittlung des Neubauwertes duch einen Bausachverständigen, sowie die von den ehemaligen Monopolversicherern anerkannten Versicheurngssummen. Sollten beide Werte nicht vorliegen, so wird dringend zur Berechnung der Versicherungssumme die Auswahl Wertermittlung empfohlen. Dort wird über die Wohnfläche sowie der Ausstattungsmerkmale Ihres Gebäudes automatisch der Wert 1914 ermittelt.

Überspannung und Elementarschäden sollten eingeschlossen sein

Auf Wunsch können Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung auch die so genannten Elementarschäden mitversichern - das sind Beschädigungen am Gebäude durch Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Schneedruck. Für die zusätzliche Versicherung solcher Elementarschäden verlangt der Versicherer einen Mehrbeitrag. In Gebieten mit erhöhtem Risiko wie beispielsweise in Flussniederungen bekommen Sie Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen allerdings oft nicht oder nur gegen kräftigen Beitragszuschlag. Tipp: Als Vermieter können Sie im Rahmen Ihrer Gebäudeversicherung auch den Mietausfall versichern, wenn Ihr Gebäude durch einem Schadenfall vorübergehend unbewohnbar wird und die Mieter zeitweise ausziehen müssen.

Auch Nebengebäude und Einbauten sind in der Gebäudeversicherung geschützt

Versichert ist nicht nur Ihr Wohnhaus selbst, sondern auch die zum Grundstück gehörenden Nebengebäude wie beispielsweise Garagen, Gartenhäuser und Carports. Ihre Gebäudeversicherung schützt außerdem alle festen Einbauten des Hauses, also Einbauschränke, fest verlegte Fußböden, Heizung und Klimaanlage, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen. Schäden an Zubehör, das der Instandhaltung oder der Wohnnutzung dient, wird im Schadenfall ebenfalls ersetzt. Auch außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Schilder, Überdachungen sind in fast allen Policen mitversichert.

Wichtig: Versichern Sie Ihr Wohngebäude zum "gleitenden Neuwert". Die Versicherungssumme steigt dann jährlich um den Prozentsatz, zu dem auch die allgemeinen Baukosten steigen. Auf diese Weise vermeiden Sie Unterversicherung; im Schadenfall ersetzt der Gebäudeversicherer immer die tatsächlichen Wiederherstellungskosten.

Schließen Sie als Zusatzbaustein eine Glasversicherung ab

Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung können Sie eine Glasversicherung abschließen. Dann sind alle Gebäude- und Mobiliarverglasungen Ihres Hauses gegen Bruchschäden versichert – nicht nur bei Sturm und Hagel, sondern auch, wenn Sie selbst oder eines Ihrer Familienmitglieder aus Unachtsamkeit ein Fenster, eine Glastür oder eine Möbelverglasung beschädigen. Bei Neubauten greift die Glasversicherung sofort ab dem abgeschlossenen Einbau der Verglasungen. Unabhängig von der verwendeten Glasart sind auch Wintergärten, Vordächer, Balkonbrüstungen und andere Gebäudeverglasungen versichert.

vdabbakw_2717 09.09.2010-06:16:39