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Versicherungsvergleich Bauherrenhaftpflicht
 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzforderungen beim Hausbau.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie Schäden verantworten müssen, die Dritte durch Ihr Bauvorhaben erleiden.
Beispiele: Ein Passant verletzt sich durch herab fallendes Material, ein spielendes Kind fällt in Ihre unzureichend gesicherte Baugrube, ein Radfahrer stürzt auf der durch Baufahrzeuge verschmutzten Straße vor Ihrem Grundstück.

Als Bauherr tragen Sie stets die Verkehrssicherungspflicht

Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf ihrer Baustelle persönlich verantwortlich - ohne Versicherungsschutz zahlen Sie Bauhaftpflichtschäden aus der eigenen Tasche. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden nicht von Ihnen selbst, sondern von einer ausführenden Baufirma verursacht wurde. In diesem Fall können Sie die Baufirma zwar in Regress nehmen, ein solcher Rechtsstreit ist aber oft langwierig und nicht immer erfolgreich.

Versichern Sie Ihre Eigenleistungen in der Bauherrenhaftpflicht gleich mit

Eigenleistungen des Bauherrn sind in vielen Bauhaftpflichtpolicen nicht automatisch mitversichert. Wenn Sie als Laie selbst mit Hand anlegen, um Kosten zu sparen, ist das Schadenrisiko für den Bauhaftpflichtversicherer statistisch größer, als wenn der Bau vollständig von Profis errichtet wird. Falls Sie beispielsweise selbst das Dach decken oder Fassadenarbeiten vornehmen wollen, berechnet der Bauhaftpflichtversicherer meist einen geringen Beitragsaufschlag nach der Höhe der Eigenleistung. ( vdabbakw )

Tipp: Kleinere Bauvorhaben werden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt - je nach Police bis zu einer Bausumme von 25.000 bis 50.000 Euro. Für Anbauten und Renovierungen innerhalb dieses Kostenrahmens reicht Ihr privater Haftpflichtschutz daher aus. Fragen Sie bei Ihrem Privathaftpflichtversicherer nach oder schauen Sie in den Vertragsbedingungen nach, wenn Sie eine kleinere Baumaßnahme planen. Für größere Bauvorhaben brauchen Sie in jedem Fall eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung.
vdabbakw_2716 04.02.2012-03:20:40