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Versicherungsvergleich Hausratversicherung
 

Hausratversicherung - Versicherungsort

Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes sowie Nebenräume auf dem Versicherungsgrundstück.

Durch eine Außenversicherung kann man den im Versicherungsschein genannten Ort so erweitern, dass der Hausrat, der sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet (z.B. im Hotelzimmer) ebenfalls mitversichert ist.

Die Außenversicherung gilt für persönliche Gegenstände, die sich (zeitlich befristet) vorübergehend nicht in der Wohnung befinden. Darunter versteht man die Sachen, die z.B. zur Reinigung oder Reparatur gegeben werden, die man auf Reisen oder am Arbeitsplatz dabei hat. Für diese Gegenstände gelten Höchstversicherungsgrenzen, z.B. bis zu 10% der Versicherungssumme. ( vdabbakw )

vdabbakw_2452 08.02.2012-05:23:06