Direktversicherung Startseite | Impressum / Email | Unternehmensinfo | AGB | Kundencenter
Versicherungsvergleich Direktversicherung
 

Optimierung der vermögenswirksamen Leistungen durch Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung

Fast alle Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen. Diese VWL-Leistungen werden im Regelfall in den klassischen Anlageformen wie Bausparverträgen, Investmentfonds oder Sparverträgen bei Banken angelegt. Zu beachten ist, dass auf die VWL-Leistungen Sozialabgaben und Steuern zu entrichten sind. Daraus folgt, dass der Teil, der durch Steuern und Sozialabgaben aufgebraucht wurde vom Arbeitnehmer selbst aus dem Nettoeinkommen zu entrichten ist. Wird jedoch die VWL-Leistung durch Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung angelegt, fließt die volle VWL-Leistung sozialversicherungsfrei und steuerneutral auf den Versicherungsvertrag. Erst zum Rentenzahlungsbeginn erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Renten- oder Kapitalzahlung. Im Regelfall zu einem niedrigeren Steuersatz. Bei gleichem monatlichen Nettoeinkommen können mehr als das 2,5-Fache der VWL-Leistungen in eine Direktversicherung fließen als zusätzliche Altersversorgung. Maßgeblich ist hierfür die Steuerklasse sowie die Höhe des Einkommens. Für den Arbeitgeber ergeben sich zusätzliche Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. ( vdabbakw )

bAV-Vorteilsrechnung


Herkömmliche Anlage in VWL Verwendung der VWL für eine Direktversicherung
Monatliches Bruttogehalt 3.500,00 Euro 3.500,00 Euro
+ Arbeitgeberanteil VWL 40,00 Euro
+ Arbeitgeberanteil bAV
40,00 Euro
- Gesamtbeitrag bAV
101,40 Euro
sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 3.540,00 Euro 3.438,96 Euro
- Steuern (inkl. Soli, Kirchensteuer 8 %) 832,62 Euro 792,89 Euro
- Sozialversicherung 746,94 Euro 725,62 Euro
Nettoverdienst 1.960,44 Euro 1.920,45 Euro
- Überweisung VWL 40,00 Euro
Nettoauszahlung 1.920,44 Euro 1.920,45 Euro
vdabbakw_2508 08.02.2012-05:04:11