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Optimierung der vermögenswirksamen Leistungen durch Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung
Fast alle Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen. Diese VWL-Leistungen
werden im Regelfall in den klassischen Anlageformen wie Bausparverträgen, Investmentfonds oder Sparverträgen bei Banken
angelegt. Zu beachten ist, dass auf die VWL-Leistungen Sozialabgaben und Steuern zu entrichten sind. Daraus folgt, dass der
Teil, der durch Steuern und Sozialabgaben aufgebraucht wurde vom Arbeitnehmer selbst aus dem Nettoeinkommen zu entrichten ist.
Wird jedoch die VWL-Leistung durch Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung angelegt, fließt die volle VWL-Leistung
sozialversicherungsfrei und steuerneutral auf den Versicherungsvertrag. Erst zum Rentenzahlungsbeginn erfolgt die
nachgelagerte Besteuerung der Renten- oder Kapitalzahlung. Im Regelfall zu einem niedrigeren Steuersatz. Bei gleichem
monatlichen Nettoeinkommen können mehr als das 2,5-Fache der VWL-Leistungen in eine Direktversicherung fließen als
zusätzliche Altersversorgung. Maßgeblich ist hierfür die Steuerklasse sowie die Höhe des Einkommens. Für den Arbeitgeber
ergeben sich zusätzliche Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. ( vdabbakw )
bAV-Vorteilsrechnung
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Herkömmliche Anlage in VWL |
Verwendung der VWL für eine Direktversicherung |
| Monatliches Bruttogehalt |
3.500,00 Euro |
3.500,00 Euro |
| + Arbeitgeberanteil VWL |
40,00 Euro |
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| + Arbeitgeberanteil bAV |
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40,00 Euro |
| - Gesamtbeitrag bAV |
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101,40 Euro |
| sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt |
3.540,00 Euro |
3.438,96 Euro |
| - Steuern (inkl. Soli, Kirchensteuer 8 %) |
832,62 Euro |
792,89 Euro |
| - Sozialversicherung |
746,94 Euro |
725,62 Euro |
| Nettoverdienst |
1.960,44 Euro |
1.920,45 Euro |
| - Überweisung VWL |
40,00 Euro |
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| Nettoauszahlung |
1.920,44 Euro |
1.920,45 Euro |
vdabbakw_2508 08.02.2012-05:04:11
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