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Folgende Neuerungen gibt es im Bereich der Direktversicherung:
- Seit 2005 sind - wie bisher schon bei Verträgen der Pensionskasse - Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung
zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bis zu einer Höhe von 4 % der BBG in der gRV der Arbeiter und
Angestellten (West) steuerfrei (aktueller Betrag).
- Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 €, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden,
die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde, und wenn keine beitragspflichtige pauschalbesteuerte Direktversicherung besteht.
- Die Beiträge sind zudem frei von Sozialversicherungsabgaben. (nicht die zusätzlichen 1.800 €)
- Die Kapitalabfindung bzw. die Renten werden im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung voll versteuert.
- In der Regel sind nur die neuen konventionellen Rententarife wählbar ( vdabbakw )
vdabbakw_2507 10.09.2010-13:43:20
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