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Versicherungsvergleich Direktversicherung
 

Folgende Neuerungen gibt es im Bereich der Direktversicherung:

  • Seit 2005 sind - wie bisher schon bei Verträgen der Pensionskasse - Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bis zu einer Höhe von 4 % der BBG in der gRV der Arbeiter und Angestellten (West) steuerfrei (aktueller Betrag).

  • Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 €, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde, und wenn keine beitragspflichtige pauschalbesteuerte Direktversicherung besteht.

  • Die Beiträge sind zudem frei von Sozialversicherungsabgaben. (nicht die zusätzlichen 1.800 €)

  • Die Kapitalabfindung bzw. die Renten werden im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung voll versteuert.

  • In der Regel sind nur die neuen konventionellen Rententarife wählbar ( vdabbakw )

vdabbakw_2507 04.02.2012-03:34:50