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DirektversicherungMit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinG) vom 05.07.2004 hat der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften neu geordnet. Die 3 Säulen der Altersversorgung haben das Ziel, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu erhalten. Die staatliche Idealvorstellung war das Erreichen von 75 % des letzten Bruttoeinkommens, die wie folgt finanziert werden sollten:
Das sog. "3-Säulen-Modell" ist dabei durch das "3-Schichten Modell" abgelöst worden
Von den 3 Säulen zu den 3 Schichten. Kernpunkt: Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise Im Falle der sofortigen Einführung wären die eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar. 2. Schicht = Kapitalgedeckte ZusatzversorgungHierzu gehören Renten aus:
Steuerliche Behandlung der privaten Riester-Rente:
(gilt bereits jetzt) ( vdabbakw )
vdabbakw_2510 09.09.2010-06:18:01
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