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Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinG) vom 05.07.2004 hat der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften neu geordnet. Die 3 Säulen der Altersversorgung haben das Ziel, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu erhalten. Die staatliche Idealvorstellung war das Erreichen von 75 % des letzten Bruttoeinkommens, die wie folgt finanziert werden sollten:

 

  • zu 45 % durch die gesetzliche Rentenversicherung (gRV)
  • zu 15 % durch die betriebliche Altersversorgung (bAV)
  • zu 15 % durch die private Altersversorgung (pAV)

Das sog. "3-Säulen-Modell" ist dabei durch das "3-Schichten Modell" abgelöst worden

3 Säulen Modell

Von den 3 Säulen zu den 3 Schichten.

Kernpunkt: Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.

  • Steuerfreiheit der Aufwendungen zur Altersvorsorge während der Erwerbsphase
  • Steuerpflicht der Altersbezüge in der Auszahlungsphase in vollem Umfang

Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise

Im Falle der sofortigen Einführung wären die eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar.

2. Schicht = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

Hierzu gehören Renten aus:

  • der privaten zusätzlichen Altersvorsorge, sog. "Riester-Rente"
  • der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)

Steuerliche Behandlung der privaten Riester-Rente:

  • Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen unter Berücksichtigung der staatlichen Zulagenförderung geltend gemacht werden [s. §10a EStG].
  • Leistungen werden nachgelagert (voll) besteuert [s. § 22 Nr. 5 EStG] .

(gilt bereits jetzt) ( vdabbakw )

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