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Argumente zur betrieblichen Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht

Folgende Argumente stehen für die betriebliche Altersversorgung aus Sicht des Arbeitnehmers. Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zum Aufbau der Altersversorgung. Die hohe steuerliche Vergünstigung durch Steuerfreiheit der Beiträge (aktueller Betrag) und zusätzliche Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt die betriebliche Altersversorgung zu einer geringen Liquiditätsbelastung. Die Mitnahme und Weiterführung des Vertrages ist bei einem Wechsel des Arbeitgebers möglich. Die vorhandenen Werte, die durch Entgeltumwandlung auf dem Vertrag vorhanden sind werden sofort unverfallbar. Alle durch die betriebliche Altersversorgung gutgeschriebenen Werte auf dem Vertrag sind im Rahmen der Regelung von Hartz IV geschützt und nicht anrechenbar. Die Versicherungsleistung wird grds. als Rentenzahlung geleistet. Jedoch ist eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 % möglich, alternativ eine Kapitalabfindung zu 100 %. Wenn die 100 % Kapitaloption nicht früher als ein Jahr vor Versicherungsablauf gewählt wird, sind die Beiträge weiterhin steuerfrei. Bei den Lebensversicherungsunternehmen - als Anbieter von Direktversicherungen - handelt es sich in der Regel um etablierte Unternehmen, die über eine exzellente Kapitalstärke verfügen. Hierzu kommt noch der Insolvenzschutz durch die Kontrollinstanz der deutschen Aufsichtsbehörde ( vdabbakw ).

Zusammenfassung in Stichworten:

  • Wichtige Ergänzung zur Altersversorgung.
  • Hohe steuerliche Vergünstigung durch Steuerfreiheit der Beiträge.
  • Zusätzlich Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich.
  • Geringe Liquiditätsbelastung.
  • Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel möglich.
  • Bei Entgeltumwandlung sofortige Unverfallbarkeit.
  • bAV wird im Rahmen von Hartz IV nicht angerechnet!
  • Produkte mit fondsgebundene Überschussbeteiligung möglich.
vdabbakw_2506 04.02.2012-03:38:07