Energieberater / Aussteller von Energiepässen
Energieberater:
Die Haftpflichtversicherung des Versicherunsnehmer (staatl. anerkannter (HWK, IHK, BAFA, o.g.), bzw. zugelassener neutraler und unabhängiger
Energieberater) ist versichert bei Fehlern bei einer rechtlich zulässigen, umfassenden Vor-Ort-Beratung zur Energieeinsparung und Einsatz regenerativer
Energien.
Aussteller von Energiepässen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Ausstellers von Energiepässen im Rahmen der
energetischen Bewertung von Gebäuden und ihrer Einstufung im Rahmen des Energiepasses.
| Versicherungssumme |
100.000 EUR |
| Jahresumsatz |
Beitragssatz |
Mindestbeitrag |
bis 500.000 EUR
über 500.000 EUR
|
1,40 |
190,00 |
| auf Anfrage |
Versicherungsumfang
Beratung bezüglich
- Energie-Einsparverordnung
- Wärmedämmung
- Heizkörper und Regelung
- Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnung
- Förderprogramme und Fördermittel
Vor-Ort - Energieberatung im Hinblick auf
- sinnvolle Energie-Einsparmaßnahmen
- fachgerechte Ausführung
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyset
- Erhebung des energetischen Ist-Zustandes von Gebäuden
Ausstellen von Energiepässen
Ausschlüsse
Beratung bezüglich
- Architekten oder Ingenieurtätigkeiten
- Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
- Unterlassen von Bonitätsprüfungen, bzw. Unterlassene Weitergabe von Kenntnissen
über mangelnde Bonität
- fehlerhafte Bewertung im Umweltbereich
- Nichtabschluss von Versicherungsverträgen ( vdabbakw )