Betriebshaftpflichtversicherung
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Elektronikversicherung
Heute laufen die meisten Arbeitsabläufe einer Firma über elektronische Anlagen und Geräte.
Bei Ausfall bzw. Störung kann es zum Stillstand des Betriebes kommen und dadurch hohe Kosten verursachen.
Eine Elektronikversicherung beinhaltet meist die Ersetzung der technischen Geräte sowie auch für die
Wiederherstellung der Grundfunktion erforderlich, notwendigen Daten.
20% der Versicherungssumme für
Laptops, Beamer und Notebooks
Softwareversicherung bis zu 5.000 € beitragsfrei
versicherte Risiken
a) Versichert sind pauschal / obligatorisch (einschließlich der
dazugehörigen Innenleitungen und Netzwerken - sofern beantragt) alle im
Maschinen- / Anlagenverzeichnis aufgeführten elektronischen anlagen der
aufgeführten Gruppen bis zu einer Gesamtversicherungssumme von €
250.000; dies sind:
- Informationstechnik: Datenverarbeitungsanlagen, Personal-Computer
samt Peripherie, CAD- und CAM-Geräte, auch elektrische und elektronische
Kassen und Waagen;
- Kommunikationstechnik: Fernsprechanlagen, Gegen- und
Wechselsprechanlagen, Telex- und Telefaxgeräte, Funkfeststationen,
Piepser, Notrufanlagen, o.ä.
- Bürotechnik: Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektrische Rechen- und
Schreibmaschinen, Mikorfilmgeräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertiergeräte
- Sicherungs- und Meldetechnik: Alarm- und Brandmeldeanlagen,
Zutrittskontrollen, Zeiterfassungsanlagen
- Mess-, Prüf- und Steuertechnik: Prüfautomaten, Prozessrechner,
Geräte zur Materialprüfung, Diagnosegeräte in Kfz-Betrieben,
Motortester, Abgasprüfgeräte, Bremsprüfanlagen
- Satz-, Repro- und Drucktechnik: Foto- und Lichtsatzanlagen,
Reprokameras, Klischographen, Entwicklungsgeräte, Belichtungsanlagen.
- Medizintechnik: Endoskopiegeräte, Dagnostik-, Therapie-,
Laborgeräte, Röntgenanlagen, Dentaleinrichtungen
Mobile Geräte wie z.B. Laptops, Notebooks oder Beamer sind bis max. 20 %
der Gesamtversicherungssumme mitversichert.
nicht versicherte Risiken
- mobilie Funkgeräte, Auto- und Mobiltelefone, Digitalkameras,
Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen, Handelsware und
vorführgeräte, Fahrzeugwaagen
- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr
trägt, z.B. durch Haftungsfreistellung bei gemietetem Sachen
- sonstige nicht unter a) erfasste Anlagen und Geräte ( vdabbakw )
vdabbakw_2537 08.02.2012-06:10:05
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