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Versicherungsvergleich Betriebshaftpflichtversicherung
 

Elektronikversicherung

Heute laufen die meisten Arbeitsabläufe einer Firma über elektronische Anlagen und Geräte. Bei Ausfall bzw. Störung kann es zum Stillstand des Betriebes kommen und dadurch hohe Kosten verursachen. Eine Elektronikversicherung beinhaltet meist die Ersetzung der technischen Geräte sowie auch für die Wiederherstellung der Grundfunktion erforderlich, notwendigen Daten.

20% der Versicherungssumme für Laptops, Beamer und Notebooks

Softwareversicherung
bis zu 5.000 € beitragsfrei

versicherte Risiken
a) Versichert sind pauschal / obligatorisch (einschließlich der dazugehörigen Innenleitungen und Netzwerken - sofern beantragt) alle im Maschinen- / Anlagenverzeichnis aufgeführten elektronischen anlagen der aufgeführten Gruppen bis zu einer Gesamtversicherungssumme von € 250.000; dies sind:

  • Informationstechnik: Datenverarbeitungsanlagen, Personal-Computer samt Peripherie, CAD- und CAM-Geräte, auch elektrische und elektronische Kassen und Waagen;
  • Kommunikationstechnik: Fernsprechanlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Telex- und Telefaxgeräte, Funkfeststationen, Piepser, Notrufanlagen, o.ä.
  • Bürotechnik: Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektrische Rechen- und Schreibmaschinen, Mikorfilmgeräte, Adressier-, Frankier- und Kuvertiergeräte
  • Sicherungs- und Meldetechnik: Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollen, Zeiterfassungsanlagen
  • Mess-, Prüf- und Steuertechnik: Prüfautomaten, Prozessrechner, Geräte zur Materialprüfung, Diagnosegeräte in Kfz-Betrieben, Motortester, Abgasprüfgeräte, Bremsprüfanlagen
  • Satz-, Repro- und Drucktechnik: Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras, Klischographen, Entwicklungsgeräte, Belichtungsanlagen.
  • Medizintechnik: Endoskopiegeräte, Dagnostik-, Therapie-, Laborgeräte, Röntgenanlagen, Dentaleinrichtungen

Mobile Geräte wie z.B. Laptops, Notebooks oder Beamer sind bis max. 20 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert.

nicht versicherte Risiken

  • mobilie Funkgeräte, Auto- und Mobiltelefone, Digitalkameras, Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen, Handelsware und vorführgeräte, Fahrzeugwaagen
  • Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt, z.B. durch Haftungsfreistellung bei gemietetem Sachen
  • sonstige nicht unter a) erfasste Anlagen und Geräte ( vdabbakw )
vdabbakw_2537 08.02.2012-06:10:05