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Arbeitssicherheit / ArbeitssicherheitsingenieurVersichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen unmittelbarer Vermögensschäden aus der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Sicherheitsingenieur für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG.
Versicherungsumfang
Erweiterungen des Versicherungsschutzes Mitversichert sind Beratungen, Vorschläge oder sonstige Folgerungen aus den erstellten Beurteilungen, sofern sicherheitsrechtliche Vorschriften oder Auflagen eingehalten werden. Ausschlüsse
vdabbakw_2738 08.02.2012-06:04:33
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