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Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko

Jeder fünfte Angestellte/Berufstätige in Deutschland kann seinen Beruf aufgrund Unfall oder Krankheit nicht bis zum Renteneintrittsalter ausüben (Frührente). Davon sind etwa 300.000 Angestellte/Berufstätige betroffen. Mehr als 10% der hiervon betroffenen Berufstätigen müssen Ihren Beruf deswegen sogar bereits vor dem 40. Lebensjahr aufgeben.

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Seit 01.01.2001 ist die Berufsunfähigkeitsrente komplett entfallen. Statt dessen ist die wesentlich leistungsschwächere Erwerbsminderungsrente in Kraft getreten. Die Absicherung gegenüber der früheren Berufsunfähigkeitsrente ist bei der neuen Regelung zur Erwerbsminderungsrente nur unzureichend. Im Durchschnitt hat die gesetzliche Rentenversichereung in den letzten Jahren eine monatliche Invalidenrente von lediglich ca. 60,-- EURO gezahlt. Eine zusätzliche private Absicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit ist daher für jeden unbedingt erforderlich.

 
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Wichtige Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit dem 01.01.2001 wird nicht mehr zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Seit diesem Datum gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen gibt es lediglich eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Diese Erwerbsminderungsrente hängt einzig davon ab, ob der gesetzlich Versicherte überhaupt noch berufs-/erwerbstätig sein kann. Dabei spielt weder die möglich Ausübung im bisherigen Beruf noch die Situation/Aussichten auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle.

Konkret bedeutet das für jeden:
Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, unabhängig von der Berufstätigkeit, hat keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, egal in welchem Beruf, erhält 50 % der Erwerbsminderungsrente (in der Regel 19% des Bruttogehalts als halbe Erwerbsunfähigkeitsrente). Nur wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die „volle Erwerbsminderungsrente“ (39% des Bruttogehalts)

Nur wer mindestens 36 Monate in den letzten 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Falls beispielsweise durch Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren weniger als 36 Monate eingezahlt worden sein, hat der Versicherte keine Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei allen Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die schlechtere Erwerbsminderungsrente ersetzt worden.

Mit der Erwerbsminderungsrente ist nur noch die reine Erwerbsunfähigkeit abgesichert, unabhängig vom Berufsbild/Ausbildung. Die Folge daraus ist, dass jeder der berufsunfähig geworden ist, auf jede beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden kann. So kann z. B. der Diplom-Ingenieur im extremsten Fall auch auf eine Arbeit als Pförtner oder Kartenverkäufer im Kino verwiesen werden.

Sollten Sie bislang noch keine private Vorsorge für die Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen haben, sollten Sie umgehend handeln. Lassen Sie sich von uns einen unabhängigen und auf Sie individuellen abgestimmten kostenlosen Leistungs- und Bedingungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen. ( vdabbakw )

vdabbakw_2110 08.02.2012-05:54:05