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Versicherungsvergleich Haftpflichtversicherung
 

Haftpflichtversicherung Rechtsanwalt

Für jeden Rechtsanwalt besteht laut §51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Pflicht eine Haftpflichtversicherung zu haben. Diese wird gesetzlich vorausgesetzt ab dem Tag der Erstzulassung. Eine Falschberatung oder eine Fristversäumnis kann schwere berufliche und finanzielle Folgen haben. Eine angemessene Haftpflichtversicherung kann die entstehenden Kosten entsprechend auffangen.

Die Beiträge werden über Jahreshonorar und Selbstbehalt errechnet. Es besteht die Möglichkeit zwischen einem festen bzw. gestaffelten Selbstbehalt auszuwählen. Der Staffel-Selbstbehalt ist mindestens 10% bzw. mindestens 250 EUR und höchstens 1.500 EUR. Gebührenselbstbehalt und Staffel-Selbstbeteiligung dürfen 1.500 EUR nicht übersteigen. ( vdabbakw )

20% Rabatt - wenn über der Mindestprämie
Einzel-Rechtsanwalt im Haupt- und Nebenberuf 1.500 EUR fester Selbstbehalt
Jahreshonorar bis 50.000 EUR Jahreshonorar über 50.000 EUR
Versicherungssumme Beitragssatz Mindestbeitrag Beitragssatz Mindesbeitrag
250.000 EUR 15,40 ‰ 115,50 EUR 7,70 ‰ 770,00 EUR
500.000 EUR 22,00 ‰ 440,00 EUR 11,00 ‰ 1.100,00 EUR
1.000.000 EUR 29,70 ‰ 594,00 EUR 14,85 ‰ 1.485,00 EUR
Bürohaftpflicht 0,60 ‰ 60,00 EUR 0,60 ‰ 60,00 EUR
Einzel-Rechtsanwalt im Haupt- und Nebenberuf Staffel-Selbstbehalt
Jahreshonorar bis 50.000 EUR Jahreshonorar über 50.000 EUR
Versicherungssumme Beitragssatz Mindestbeitrag Beitragssatz Mindesbeitrag
250.000 EUR 16,80 ‰ 126,00 EUR 8,40 ‰ 840,00 EUR
500.00 EUR 23,40 ‰ 468,00 EUR 11,70 ‰ 1.555,00 EUR
1.000.000 EUR 31,10 ‰ 622,00 EUR 15,55 ‰ 1.555,00 EUR
Bürohaftpflicht 0,60 ‰ 60,00 EUR 0,60 ‰ 60,00 EUR
vdabbakw_2819 04.02.2012-03:42:41