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Versicherungsvergleich
 

Kündigung

Ein Bausparvertrag kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung der in den jeweiligen Bedingungen der Bausparkasse vorgesehenen Frist gekündigt werden. Bei den meisten Bausparkassen fällt bei Verfügung über das Guthaben vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist eine Gebühr an. Bestätigte bzw. bereits ausgezahlte Zulagen und / oder Prämien aus der staatlichen Förderung gehen verloren oder können zurückgefordert werden.

Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich. ( vdabbakw )
vdabbakw_1214 04.02.2012-04:03:09