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StudentenBei der Erstanmeldung eines KFZ von Studenten/Fahranfängern empfehlen wir das Fahrzeug bei den Eltern als Zweitfahrzeug anzumelden. Das Fahrzeug wird in SF 2 (75%) eingestuft, sofern das Erstfahrzeug der Eltern mindestens in SF 2 (65%) eingestuft ist. Das Erstfahrzeug der Eltern muß nicht bei dem gleichen Anbieter versichert sein. Als zusätzliche Voraussetzungen gelten Versicherungsnehmer und Halter muß die gleiche Person sein und der jüngste Fahrer darf nicht unter 23 sein. Sollte der jüngste Fahrer (Studenten/Fahranfänger) unter 23 Jahre alt sein, so ist bei einem anderen namhaften deutschen Versicherer ebenfalls die Einstufung in die Zweitwagenreglung SF2 (85%) möglich, wenn bei diesem Versicherer bereits ein Fahrzeug der der Eltern als Erstfahrzeug versichert und mindestens in SF3 eingestuft ist. Als zusätzliche Voraussetzungen gelten Versicherungsnehmer und Halter muß ebenfalls die gleiche Person sein. Der jüngste Fahrer darf unter 23 sein. Wird das Zweitfahrzeug vor dem 01.07. eines Jahres angemeldet/ versichert, so erfolgt die Einstufung zum nächsten 01.01. bereits von SF 2 auf SF 3 . Sollte das Zweitfahrzeug erst nach dem 01.07. zugelassen/versichert werden, so erfolgt die Einstufung auf SF 3 erst zum 01.01. des darauffolgenden Jahres. Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht müglich.
VDABBAKW_2286 02.09.2010-22:15:29 |