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Versicherungsvergleich Altersvorsorge
 

Vergleich der Tarife / Altersvorsorge


Wir bieten Ihnen hier eine Übersicht: egal ob Basis- / Rüruprente, Riesterrente, klassische Kapitallebensversicherung, klassische private Rentenversicherung, oder fondesgebundene Versicherung , hier finden Sie was Sie sich wirklich wissen müssen.

Vergleich der Tarife / Altersvorsorge
Basisrente / Rüruprente Riesterrente Klassische Kapital LV Private Rente Fondesgebunde Versicherung
Die höchst Anlage ab 2005 Jährlich 60% = 12.000 € Obergrenze bei 100% = 20.000 € bis 2025 ab 2005 2% der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen steigend um jeweils 1% auf 4% ab 2008 keine Begrenzung keine Begrenzung keine Begrenzung
staatl. Zulage keine
Jahr Grund- zulage Ehe- paare¹ Kinder- zulage²
2004/2005 76 € 152 € 92 €
2006/2007 114 € 228 € 138 €
ab 2008 154 € 308 € 185 €
keine keine keine
Steuer- minderung in der Anspar- phase (Beträge können als Sonder- ausgaben geltend gemacht werden) Ab 2005 werden 60% von dem für die Basisrente aufgewendeten angerechnet (bei Angestellten wird danach der gesamte Arbeitgeberbeitrag abgezogen). Das Ergebnis wird vom Einkommen abgezogen. Jährlich erhöht sich die steuermindernde Summe um 2 Prozentpunkte (62% 2006... 100% 2025). Maximal 12.000 € 2005 bis 20.000 € 2025.

[Beispiel]
2004 1.050 Euro
2006 1.575 Euro
2008 2.100 Euro
Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen, die nicht die neuen Anforderungen der lebenslänglichen Leibrente erfüllen (sog. "Rürup"-Rente), sind nicht als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar.

Begünstigt sind ab 2005 nur noch private Rentenversicherungen (sog. private Basisrente oder "Rürup"-Rente), die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Außer der Leibrente darf kein Anspruch auf eine Kapitalzahlung, z. B. ein Sterbegeld im Todesfall, bestehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 2005).
Steuer in der Auszahl- phase die Besteuerung erfolg in Abhängigkeit von Rentenbeginn. Besteuerungsanteil 2005 50% bis 2040 100% mit dem individuellen Steuersatz. Die Auszahlungen aus dem geförderten Kapital in der Altersphase unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen Besteuerung, unabhängig davon, ob die Leistungen auf Beiträgen, Zulagen oder aufgrund der in der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Erträge/Wertsteigerungen beruhen bis einschließlich 2004 ist die Auszahlung zu 100% steuerfrei

Für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg weg. Für diese Versicherungen gilt wie bisher, dass die Erträge während der Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden müssen. ab 2005 werden erträge aus Kapitalanlagen mit bis zu 50% besteuert Vorraussetzung:
  • Laufzeit mind. 12 Jahre
  • Einzahlung mind. 5 Jahre
  • Todesfallschutz mind. 60 % der Beitragssumme
  • Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
[Beispiel]
Dynamik (ausgleich der Inflation) nein nein ja ja ja
Auszahlbar in den Ländern nur Deutschland nur Deutschland weltweit weltweit weltweit
Verpfändbar nein nein ja ja ja
bleihbar nein nein ja ja ja
vererbar Diese Form der Rente ist weder vererbbar noch übertragbar. Wenn daher der Anleger frühzeitig stirbt, ist die gesamte angesparte Summe verloren. Jedoch kann der Versicherte zusätzliche Verträge abschließen für Erwerbs- & Berufsunfähigkeit sowie zum Hinterbliebenen-Schutz. Bei der Riesterrente wird unterschieden zwischen der Anspar- und Auszahlungsphase:
  • In der Ansparphase kann das bis dahin gesparte Kapital grundsätzlich vererbt werden. Ehegatten können das Kapital auf Ihren eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. eine vererbung an andere zieht eine zurückzahlung der staatlichen Förderung nach sich.
  • In der Auszahlungsphase ist der restliche Rentenbetrag nicht vererbbar. Daher ist es sehr empfehlenswert eine Rentengarantiezeit vertraglich zu vereinbaren, die eine zeitlich befristete Rente sichert.
ja ja ja
Arbeits- losigkeit Der gesamte Betrag ist unbegrenzt vor dem Arbeitslosengeld II geschützt Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Auch nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II bleiben damit das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge zu einem Riester-Vertrag vor Anrechnung geschützt. Volljährigen, hilfebedürftigen Empfängern von Arbeitslosengeld II und deren Partner stehen ein Vermögensfreibetrag von 200 € pro vollendetem Lebensjahr zu, mindestens 4.100 €, höchstens 13.000 €. Bei Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 € pro Jahr. Die Höchstgrenze liegt hier bei 33.800 €. Jedem hilfebedürftigen, minderjährigen Kind steht ein Freibetrag in Höhe von 4.100 € zu. [Beispiel]

Unter bestimmen Voraussetzungen steht Ihnen ein höhrer Freibetrag zu. [mehr...]

Weiterführende & vertiefende Information finden Sie [hier]
Kapitalisier- bar (d. h. in einem Betrag ausgezahlt z.B. für Haus- kauf oder kurzfristigen Bedarf) nein nein

Aber ab 2005 können unter bestimmten Bedingungen Mittel zum Wohnungsbau entnohmen werden, maximal jedoch 50.000 €.
ja ja ja
Laufzeit & Auszahlung nicht erhhältich bis zum 60. Lebensjahr Die Teilkapitalauszahlung ist gesetzlich zugelassen. Jedoch nur als Einmalauszahlung bzw. variable Teilrate in Höhe von insgesamt 30% des vorhandenen Kapitals (zu Beginn der Auszahlungsphase). Die während der Auszahlungsphase anfallenden Erträge können künftig variabel ausgezahlt werden. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität. Außerdem können künftig bis zu zwölf (bisher bis zu drei) Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.( vdabbakw ) freie Einteilung freie Einteilung freie Einteilung
Tarife Basisrente / Rüruprente Riesterrente Klassische Kapital LV Private Rente Fondesgebunde Versicherung

¹ mit jeweils eigenem Altersvorsorgevertrag
² je Kind

vdabbakw_3295 04.02.2012-04:12:04