| Vergleich der Tarife / Altersvorsorge |
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Basisrente / Rüruprente |
Riesterrente |
Klassische Kapital LV |
Private Rente |
Fondesgebunde Versicherung |
| Die höchst Anlage |
ab 2005 Jährlich 60% = 12.000 € Obergrenze bei 100% = 20.000 € bis 2025 |
ab 2005 2% der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen
steigend um jeweils 1% auf 4% ab 2008
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keine Begrenzung |
keine Begrenzung |
keine Begrenzung |
| staatl. Zulage |
keine |
| Jahr |
Grund- zulage |
Ehe- paare¹ |
Kinder- zulage² |
| 2004/2005 |
76 € |
152 € |
92 € |
| 2006/2007 |
114 € |
228 € |
138 € |
| ab 2008 |
154 € |
308 € |
185 € |
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keine |
keine |
keine |
| Steuer- minderung in der Anspar- phase (Beträge können als Sonder- ausgaben geltend gemacht werden) |
Ab 2005 werden 60% von dem für die Basisrente aufgewendeten angerechnet (bei Angestellten
wird danach der gesamte Arbeitgeberbeitrag abgezogen). Das Ergebnis wird vom Einkommen abgezogen. Jährlich
erhöht sich die steuermindernde Summe um 2 Prozentpunkte (62% 2006... 100% 2025).
Maximal 12.000 € 2005 bis 20.000 € 2025.
[Beispiel]
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2004 1.050 Euro
2006 1.575 Euro
2008 2.100 Euro
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Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen, die nicht die neuen Anforderungen der
lebenslänglichen Leibrente erfüllen (sog. "Rürup"-Rente), sind nicht als Vorsorgeaufwendungen
im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar.
Begünstigt sind ab 2005 nur noch private Rentenversicherungen (sog. private Basisrente oder "Rürup"-Rente),
die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar,
nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Außer der Leibrente
darf kein Anspruch auf eine Kapitalzahlung, z. B. ein Sterbegeld im Todesfall,
bestehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 2005).
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| Steuer in der Auszahl- phase |
die Besteuerung erfolg in Abhängigkeit von
Rentenbeginn. Besteuerungsanteil 2005 50%
bis 2040 100% mit dem individuellen Steuersatz.
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Die Auszahlungen aus dem geförderten Kapital in der Altersphase unterliegen als
sonstige Einkünfte der vollen Besteuerung, unabhängig davon, ob die Leistungen
auf Beiträgen, Zulagen oder aufgrund der in der Vertragslaufzeit
erwirtschafteten Erträge/Wertsteigerungen beruhen
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bis einschließlich 2004 ist die Auszahlung zu 100% steuerfrei
Für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005
abgeschlossen werden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg weg. Für diese
Versicherungen gilt wie bisher, dass die Erträge während der
Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden müssen.
ab 2005 werden erträge aus Kapitalanlagen mit bis zu 50% besteuert
Vorraussetzung:
- Laufzeit mind. 12 Jahre
- Einzahlung mind. 5 Jahre
- Todesfallschutz mind. 60 % der Beitragssumme
- Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
[Beispiel]
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| Dynamik (ausgleich der Inflation) |
nein |
nein |
ja |
ja |
ja |
| Auszahlbar in den Ländern |
nur Deutschland |
nur Deutschland |
weltweit |
weltweit |
weltweit |
| Verpfändbar |
nein |
nein |
ja |
ja |
ja |
| bleihbar |
nein |
nein |
ja |
ja |
ja |
| vererbar |
Diese Form der Rente ist weder vererbbar noch übertragbar. Wenn daher der Anleger frühzeitig stirbt,
ist die gesamte angesparte Summe verloren. Jedoch kann der Versicherte zusätzliche Verträge abschließen
für Erwerbs- & Berufsunfähigkeit sowie zum Hinterbliebenen-Schutz.
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Bei der Riesterrente wird unterschieden zwischen der Anspar- und Auszahlungsphase:
-
In der Ansparphase kann das bis dahin gesparte Kapital grundsätzlich vererbt werden.
Ehegatten können das Kapital auf Ihren eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen ohne
dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. eine vererbung an andere zieht eine
zurückzahlung der staatlichen Förderung nach sich.
-
In der Auszahlungsphase ist der restliche Rentenbetrag nicht vererbbar. Daher ist
es sehr empfehlenswert eine Rentengarantiezeit vertraglich zu vereinbaren, die eine
zeitlich befristete Rente sichert.
|
ja |
ja |
ja |
| Arbeits- losigkeit |
Der gesamte Betrag ist unbegrenzt vor dem Arbeitslosengeld II geschützt |
Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Auch nach der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II bleiben
damit das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge zu einem Riester-Vertrag vor
Anrechnung geschützt.
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Volljährigen, hilfebedürftigen Empfängern von Arbeitslosengeld II und deren Partner stehen ein
Vermögensfreibetrag von 200 € pro vollendetem Lebensjahr zu, mindestens 4.100 €, höchstens
13.000 €. Bei Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 € pro
Jahr. Die Höchstgrenze liegt hier bei 33.800 €. Jedem hilfebedürftigen, minderjährigen Kind steht
ein Freibetrag in Höhe von 4.100 € zu.
[Beispiel]
Unter bestimmen Voraussetzungen steht Ihnen ein höhrer Freibetrag zu.
[mehr...]
Weiterführende & vertiefende Information finden Sie
[hier]
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| Kapitalisier- bar (d. h. in einem Betrag ausgezahlt z.B. für Haus- kauf oder kurzfristigen Bedarf) |
nein |
nein
Aber ab 2005 können unter bestimmten Bedingungen Mittel zum Wohnungsbau entnohmen werden,
maximal jedoch 50.000 €.
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ja |
ja |
ja |
| Laufzeit & Auszahlung |
nicht erhhältich bis zum 60. Lebensjahr |
Die Teilkapitalauszahlung ist gesetzlich zugelassen.
Jedoch nur als Einmalauszahlung bzw. variable Teilrate in Höhe von insgesamt 30%
des vorhandenen Kapitals (zu Beginn der Auszahlungsphase). Die
während der Auszahlungsphase anfallenden Erträge können künftig variabel
ausgezahlt werden. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität.
Außerdem können künftig bis zu zwölf (bisher bis zu drei) Monatsleistungen in einer Auszahlung
zusammengefasst werden.( vdabbakw ) |
freie Einteilung |
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