|
|
Die Kapitallebensversicherung - der Klassiker
Für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005
abgeschlossen werden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg zum Teil weg. Interessant ist,
dass die Erträge während der Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden
müssen. In der Auszahlphase werden Erträge aus Kapitalanlagen mit lediglich 50% besteuert.
Kapitallebensversicherung
Die Vorraussetzung für die 50%ige Besteuerung der Kapitallebensversicherung in der Auszahlphase:
- Laufzeit mind. 12 Jahre
- Todesfallschutz mind. 60 % der Beitragssumme
- Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
Zusätzlich besteht bei der Lebensversicherung noch der Versicherungsschutz. Die Kapitallebensversicherung
kann beliehen und vererbt werden. Wenn Sie die Planung Ihrer Altersvorsorge immer nur
verschoben haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Lassen Sie sich von
Versicherungsvergleich.de beraten.
Vergleichen Sie, es lohnt sich. ( vdabbakw )
vdabbakw_1182 02.09.2010-22:13:24
|