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Die Kapitallebensversicherung - der KlassikerFür Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg zum Teil weg. Interessant ist, dass die Erträge während der Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden müssen. In der Auszahlphase werden Erträge aus Kapitalanlagen mit lediglich 50% besteuert. KapitallebensversicherungDie Vorraussetzung für die 50%ige Besteuerung der Kapitallebensversicherung in der Auszahlphase:
Zusätzlich besteht bei der Lebensversicherung noch der Versicherungsschutz. Die Kapitallebensversicherung kann beliehen und vererbt werden. Wenn Sie die Planung Ihrer Altersvorsorge immer nur verschoben haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Lassen Sie sich von Versicherungsvergleich.de beraten. Vergleichen Sie, es lohnt sich. ( vdabbakw )
vdabbakw_1182 04.02.2012-03:06:33
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