Kapitallebensversicherung Startseite | Impressum / Email | Unternehmensinfo | AGB | Kundencenter
Versicherungsvergleich Kapitallebensversicherung
 

Die Kapitallebensversicherung - der Klassiker

Für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg zum Teil weg. Interessant ist, dass die Erträge während der Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden müssen. In der Auszahlphase werden Erträge aus Kapitalanlagen mit lediglich 50% besteuert.

Kapitallebensversicherung

Die Vorraussetzung für die 50%ige Besteuerung der Kapitallebensversicherung in der Auszahlphase:
  • Laufzeit mind. 12 Jahre
  • Todesfallschutz mind. 60 % der Beitragssumme
  • Auszahlung nach dem 60. Geburtstag

Zusätzlich besteht bei der Lebensversicherung noch der Versicherungsschutz. Die Kapitallebensversicherung kann beliehen und vererbt werden. Wenn Sie die Planung Ihrer Altersvorsorge immer nur verschoben haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Lassen Sie sich von Versicherungsvergleich.de beraten. Vergleichen Sie, es lohnt sich. ( vdabbakw )

Angaben zu Ihrer Person (Die mit * gekennzeichneten Felder bitte ausfüllen.)
Vorname: *
Name: *
Titel:
Geburtsdatum: 
Geschlecht:
Frau Mann
Verheiratet:
ja     nein
Beruf: *
Berufsstatus: 
Strasse / Haus-Nr.: *
LKZ / PLZ:  *     Wohnort: *
 
E-Mail:
Telefon privat: *
Telefon geschäftlich:
Fax:
 
weitere Angaben zum Angebot
BERECHNUNGSVORGABE:
Entweder nach "Beitrag" oder nach "Versicherungssumme"
... ich wünsche einen monatl. Beitrag in Höhe von:
   oder anderer Betrag:
oder
... ich möchte eine Versicherungssumme in Höhe von:
   oder anderer Betrag:
Das Kapital oder die Rente möchte ich bekommen mit meinem:
Ich wünsche zusätzlich den Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von mtl. EUR:
 
Nur bei Versicherungswechsel:
Ich zahle heute EUR / Zeitintervall:
bei Gesellschaft:
 
Ihre Mitteilung an uns (zusätzliche Angaben, Fragen usw.)
 
Zum 01.07.1997 trat das Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene  Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit "Absenden" erklären Sie sich hiermit einverstanden.
 
vdabbakw_1182 04.02.2012-03:06:33