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Rüruprente / BasisrenteEinführungSteuerminderung Besteuerung Ansparphase / Arbeitnehmer Besteuerung Ansparphase / Selbständiger Besteuerung bei Leistungsbeginn Rürup Rentenrechner ![]() Online Angebotsanforderung Einführung Das Bruttorentenniveau wird bis zum Jahre 2030 auf 43% sinken. Mann kann aber davon ausgehen, dass die offiziellen Zahlen die Situation noch beschönigen. Arbeitnehmer können diesen Wert nur erreichen, falls Sie 45 Jahre lang ihren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Realistisch aber sind höchstens 40 Beitragsjahre. Eine Studie des Institutes der deutschen Wirtschaft belegt, dass schon heute das Rentenniveau in der Praxis bei 42,6% des letzten Einkommens liegt. Die Basis / Rürup-Rente wurde benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Diese wird seit dem 01.01.2005 neben der weiterhin bestehenden Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge vom Staat gefördert. Der größte Unterschied besteht darin, dass diese Form der Anlage keine staatlichen Zulagen erhält. Die Basis- / Rürup Rente wird aber über Steuervorteile finanziert. Das macht sie vor allem für Selbständige aber auch Angestellte interessant. Steuerminderung Ab 2005 gilt, dass die gesamten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil) auf das Basisrenten-Konto zusammen gerechnet werden. Davon werden 60% angerechnet und danach der gesamte Arbeitgeberbeitrag abgezogen. Das Ergebnis wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Dies bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € für Ledige und 24.000 für Verheiratete. Jährlich erhöht sich die steuermindernde Summe um 2 Prozentpunkte (62% 2006, 64% 2007... 100% 2025). Die maximale steuerlich geltend zu machende Summe steigt bis auf 24.000€ für Ledige und 48.000€ für Verheiratete im Jahre 2025. (siehe Tabelle) ( vdabbakw )
Besteuerung Ansparphase / Arbeitnehmer Die Basisrente rechnet die Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteile der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen. Davon werden 60% angerechnet, abschließend wird der gesamte Arbeitgeberbeitrag abgezogen. Das Ergebnis kann der Arbeitnehmer als Vorsorgeaufwendung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. BeispielEin Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von 30.000 Euro zahlt 2925 Euro (9,75 %) als Beitrag in die Rentenversicherung. Vom Arbeitgeber kommt die gleiche Summe, dass ergibt einen Gesamtbetrag von 5850 Euro. Von diesen 5850 Euro erkennt der Fiskus 2005 aber nur 60 Prozent an, also 3510 Euro. Davon werden 2925 Euro durch den Arbeitgeberbeitrag aufgefressen. Folglich kann der Arbeitnehmer 585 Euro als Sonderausgaben vom Einkommen abziehen lassen.
Einen Teil der vorgenannten 9.075,00 € die beim Finanzamt geltend gemacht werden können, sind mit den Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen schon verbraucht. Weitere Berechnung:
Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer im Jahr 2005 für eine Rürup- / Basisrente noch höchstens 8.490,00€ (= 9.075,00€ - 585,00€ ) als Sonderausgaben absetzen kann. Diesen Betrag würde er ausschöpfen, wenn er 14.150,00€ in eine Rürup- / Basisrente investiert ( zur Erinnerung 14.150,00€ abzüglich 60% = 8.490,00€ ). Besteuerung Ansparphase / Selbständiger Bei der Berechnung der Steuerersparnis für Selbständige entfällt die Addition der Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteile, da diese nicht gesetzlich Rentenversichert sind. Von der Summe, die für die Basis- / Rüruprente aufgewendet wird, können 60% im Jahr 2005 angerechnet werden (siehe Tabelle oben) BeispielEin alleinstehender Selbständiger will im Jahr 2005 bis zu 25.000 € in sein Basis- / Rüruprenten Konto einzahlen.
Es können aber nur maximal 12.000,00 € als Sonderausgaben deklariert werden. Daher ist es vorteilhaft, nur 20.000,00 € für die Basis- / Rüruprente aufzuwenden. Besteuerung bei Leistungsbeginn Die Besteuerung erfolgt in Abhängigkeit vom Rentenbeginn. Der Besteuerungsanteil startet 2005 bei 50% und steigt bis 2040 auf 100% und wird mit dem individuellen Steuersatz verrechnet. |
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